Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

Vertreter:         Klaus und Sieglinde Lorscheider                                             Züsch, den 19.12.01
Schulstraße 15
54422 Züsch

 

 

 

Bürgermeister und Gemeinderat

der Ortsgemeinden

Züsch und Neuhütten

 

 

 

Antrag an die Gemeindevertretungen Züsch und Neuhütten

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch-Neuhütten“ sowie die große Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger beider Gemeinden fordern von den beiden Gemeindevertretungen, sich dafür einzusetzen und entsprechend zu beschließen, dass im Dorfkern von Züsch und Neuhütten sowie in unmittelbarer (gefährlicher) Nähe zu den Dörfern keine Mobilfunk-Sendeanlagen stehen sollen.

 

Anlass dieser Forderung ist die geplante Errichtung eines Senders der Firma Mannesmann-D2 im Kirchturm der katholischen Kirche (Vertrag ist bereits seit Januar 2001 geschlossen) sowie der bereits aufgestellte Sendeturm der Firma E-Plus auf dem evangelischen Kirchengelände am unmittelbaren Dorfrand.
Zudem bezieht sich die Forderung auch auf künftige Vorhaben, solche Sendeanlagen entsprechend aufzustellen.
Dem Verfasser ist bekannt geworden, dass ggf. eine weitere Sendeanlage auf dem Gasthaus zur Post in Züsch geplant ist. Ob es sich hierbei nur um Gerüchte handelt, ist bis dato noch offen.

 

In der Wissenschaft wird dieses Thema sehr kontrovers diskutiert.

 

Welche Meinung ist die richtige, wem soll man Glauben schenken?

 

Wenn 2 Meinungen oder Gutachten über ein bestimmtes Thema herrschen, muss man sich als objektiver Betrachter immer die Frage stellen: Wer hat welchen Vorteil von seiner Meinung?
Im Falle des Mobilfunks ist es so, dass viele Forschungsgesellschaften und Universitäten von diesen Betreiber-Konzernen finanziert und gesponsert werden, sodass auch hier festgestellte Risiken und Gefahren (so wie in Deutschland oder anderswo nicht unüblich!) einfach unter den Tisch fallen.

 

Wissenschaftler, die ihren Auftrag mehr im Sinne der Menschheit und weniger nach Geldinteressen ausrichten, riskieren oftmals ihre gute Stellung sowie lukrative Forschungsaufträge, wenn sie nicht zu Ergebnissen im Sinne ihrer Geldgeber gelangen.

 

Viele namhafte Wissenschaftler und Institute haben so in Studien nachgewiesen, dass von solchen Anlagen erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Berichte über Menschen und auch Tiere, die augenscheinlich von der Strahlenbelastung solcher Türme krank wurden, sollten uns allen Anlass zur Sorge geben.

Bundesärztekammer und WHO warnen vor der Strahlenbelastung und geben Empfehlungen, dass die Sender nicht in der Nähe von Kindergärten und Schulen aufgestellt werden sollten.

Warum wohl? Bestimmt nicht, weil sie so ungefährlich sind.

 

Alltägliche Beobachtungen und die Forschung an Mensch und Tier liefern immer mehr Hinweise und Belege, dass niederfrequent gepulste Hochfrequenzen mitverantwortlich für folgende gesundheitliche Störungen sind und diese auslösen können:
Schlafstörungen, Unruhezustände, Verspannungszustände, Nervosität, Depressionen, Kopfschmerzen, Ohrensausen (Tinnitus), Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Augenreizungen und Grauer Star, Lernstörungen, erhöhter Blutdruck, Herzrhythmusstörungen, plötzlicher Herztod, Migräne, Schwindel, Verstärkung der Amalgambelastung, Potenzstörungen, Fruchtbarkeitsstörungen, Blutbildveränderungen und Störung der Blutbildung, beschleunigtes Krebswachstum, ständige Müdigkeit und Erschöpfung, Antriebslosigkeit, Allergien, Alzheimer und Immunschwäche, Schädigung des Erbmaterials.

 

Die beigefügte Mappe (eine kleine Auswahl an Seiten aus dem Internet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit) soll beiden Räten als Informationsgrundlage dienen.
Leider herrscht zu diesem Thema insgesamt in der Bevölkerung ein großes Informations­defizit, was nur durch Aufklärungsmaßnahmen in größerem Stil behoben werden kann.
Eine sehr ausführliche Informationsquelle bietet neben Medienberichten und Fachliteratur die "Bürgerwelle“ (Dachverband für Bürgerinitiativen gg. Elektrosmog, etc.) im Internet:

www.buergerwelle.de

 

Es gibt bestimmt auch Skeptiker, die sich auf die bestehende Gesetzgebung berufen und sich gelassen zurücklehnen nach dem Motto: "Wir warten erst einmal ab und wenn sich nachteilige Auswirkungen ergeben, kann man immer noch die bestehenden Verträge kündigen“ (sofern überhaupt solche Klauseln im Vertrag bestehen!)

 

Solange Gesundheitsrisiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, darf man nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist und erst dann versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken.

 

Die bloße Ignoranz von möglichen Gesundheitsgefahren sowie deren Verharmlosung, kann nicht auf dem Rücken der hier lebenden Menschen ausgetragen werden.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Grundschule nur ca. 100 m von dem D2-Sender in der katholischen Kirche und auch nur etwa 400 m vom Sendemast der Firma E-Plus, der sich auf evangelischem Kirchengelände befindet, entfernt ist.

In der Schule halten sich die Kinder bis zu 6 Stunden am Tag auf.

Kinder befinden sich noch in der Wachstumsphase und reagieren deshalb gesundheitlich empfindlicher.

Gerade unserem Nachwuchs muss unsere Sorge dienen, denn er bedeutet unsere Zukunft.

Aber auch alte Menschen und solche mit geschwächtem Immunsystem sind in besonderem Maße von der Strahlung betroffen.

 

Und wenn auch nur ein Fünkchen Wahrheit an den Berichten der warnenden Wissenschaftler ist und auch nur ein einziger Mensch an den Folgen der Strahlenbelastung erkrankt, müssen wir mit aller Macht dagegen stehen und solche Vorhaben bekämpfen.

 

Neben den vielen Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürger stellen sich auch das gesamte Lehrerkollegium und der Elternbeirat hinter die Forderungen der Bürgerinitiative.


Es ist auch erforderlich, dass wir hier alle zusammenstehen und solidarisch den Weg beschreiten, ob katholisch oder evangelisch, ob Rot, Schwarz, Gelb oder Grün, denn Strahlung macht nicht an Gesinnung oder politischer Grenze halt.

 

Beide Sender (D2 und E-Plus) werden bzw. wurden in einer Höhe installiert, die eine direkte Strahlung in Großteilen von Züsch sowie fast gesamt Neuhütten betrifft.
Die Antenne arbeitet ähnlich einem Leuchtturm, sodass gefährliche Strahlung noch in Entfernungen bis zu über 1 km gemessen werden können.

 

Unsere derzeitige Gesetzeslage bietet den Betreibern solcher Anlagen leider die Möglichkeit, Sendetürme ohne Baugenehmigung zu errichten.
Die Betreiber brauchen lediglich die in der 26. Bundesimmissionschutz-Verordnung vorgegebenen Grenzwerte zu beachten. Erfasst werden hier jedoch nur die thermischen Effekte, nicht jedoch die ebenso gefährlichen athermischen (biologischen) Effekte.
Es gibt mittlerweile jedoch Bestrebungen, diese Gesetzeslücken zu schließen.
Bis dahin kann es für unsere Gemeinden aber schon zu spät sein. Es kann nicht gewartet werden, bis vielleicht in 5 bis 10 Jahren entsprechende Gesetze und Richtlinien geschaffen und eingehalten werden.

 

Mit der E-Plus-Antenne ist den Betreibern der 1. Schritt in Ortsnähe gelungen und mit der D2-Antenne ist sogar der Ortskern betroffen.
Die anderen Firmen werden ebenfalls an Privatpersonen herantreten, um sie dazu zu bewegen, derartige Sender gegen Mietpreis bei sich aufstellen zu lassen.
Die Sender werden wie Pilze aus dem Boden sprießen.

 

Die Bürger sind beängstigt und in großer Sorge bezüglich dieser Entwicklung
Um sie vor möglichen Gesundheitsschäden zu bewahren, muss es Verpflichtung beider Gemeinden sein, solchen Entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken.

 

Wir können nur hoffen, dass es zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen noch nicht zu spät ist.

 

Mittlerweile existiert eine allerdings "freiwillige Selbstverpflichtung“ seitens der Mobilfunkbetreiber, die laut Aussage des Bundesumweltministers Jürgen Trittin (Bericht in SWR 1 vom 07.12.01), die Kommunen bei der Standortauswahl verbindlich einbeziehen sollen. Insbesondere sind Standorte in der Nähe von Schulen und Kindergärten zu vermeiden.

 

Ein weiterer wichtiger Faktor ist hier ebenso die brandneue Baugenehmigungspflicht von Mobilfunkanlagen im Rahmen einer Nutzungsänderung von Gebäuden.

Hiernach benötigt sowohl die Kirche als auch jeder Privatmann zukünftig eine entsprechende Genehmigung, wobei auch die Zustimmung der Gemeinde benötigt wird.

 


Ungeachtet dieser Fakten müssen die Gemeinden hier ein Zeichen setzen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich einzelne Privatpersonen und Institutionen, über die Köpfe aller und deren Gesundheit hinwegsetzen und sich Sender auf Gebäuden oder Grundstücken installieren lassen, um dafür die Miete zu kassieren.

 

Neben dem gesundheitlichen Schaden entsteht den Gemeinden durch die Sendetürme auch erheblicher finanzieller Nachteil.
Wertminderungen von bis zu 25 % Prozent bei Gebäuden in unmittelbarer Nähe zu Basisstationen werden durch Gutachter attestiert. Mittlerweile werden sogar Baugrundstücke zurückgegeben, weil in der Nähe Sender errichtet werden sollen.

 

Übrigens sind die Mobilfunk-Betreiber gegen Schäden durch EMF nicht versichert, denn die Versicherungswirtschaft lehnt die Absicherung als zu riskant ab. (Präzedenzfall aus USA)

 

Konkrete Anträge an die Gemeinde sowie erwartete Maßnahmen:

Abschließend noch einige Worte zur derzeit noch andauernden Unterschriftenaktion.
Beginn der Aktion: Sonntag, 18.11.01

 

Wortlaut der Unterschriftenliste:

 

"Wir sind gegen Mobilfunksendeanlagen im Dorfkern sowie in unmittelbarer (gefährlicher) Nähe zum Dorf!“

 

Einige Straßen in Züsch und Neuhütten konnten leider aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht vollständig aufgesucht werden.
Viele Bürgerinnen und Bürger möchten ihre Entscheidung auch erst nach der Informations­veranstaltung am 04.01.02 treffen.
Doch schon jetzt kann festgestellt werden, dass mehr als die absolute Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter den Forderungen der Bürgerinitiative steht!

 

Die folgenden Zahlen zeigen das vorläufige Ergebnis:

 

Bürgerinnen/Bürger von Züsch:                                    359    Unterschriften (64 %)

 

Bürgerinnen/Bürger von Neuhütten:                                         282    Unterschriften (55 %)

 

Dazu gehören auch die Bürgermeister beider Ortsgemeinden sowie viele Gemeinderatsmitglieder.

 

Weitere Betroffene:

 

Lehrerkollegium der Grundschule Züsch:                                  4         Unterschriften

 

Schülereltern aus Muhl:                                                                       Unterschriften

                                                           Listen sind derzeit noch im Umlauf!

 

Hinweis:           Die Berechtigung zur Unterschrift basiert auf den Grundsätzen des deutschen

Wahlrechts.

 

Die Bürgerinitiative selbst besteht derzeit aus rund  72  Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürgern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

 

 

 

Klaus Lorscheider                               Sieglinde Lorscheider

 

Anlage:           1 Infomappe der BI „Gefahren durch Mobilfunksendeanlagen“
                        1 Leserbrief der BI an TV, RuH u. Wochenspiegel
                        1 Zeitungsausschnitt (Waldweiler)
                        1 Stellungnahme Bundesumweltminister Trittin