Vertreter: Klaus und Sieglinde Lorscheider Züsch,
den 19.12.01
Schulstraße 15
54422 Züsch
der Ortsgemeinden
Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch-Neuhütten“ sowie die große Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger beider Gemeinden fordern von den beiden Gemeindevertretungen, sich dafür einzusetzen und entsprechend zu beschließen, dass im Dorfkern von Züsch und Neuhütten sowie in unmittelbarer (gefährlicher) Nähe zu den Dörfern keine Mobilfunk-Sendeanlagen stehen sollen.
Anlass dieser Forderung ist die geplante Errichtung eines
Senders der Firma Mannesmann-D2 im Kirchturm der katholischen Kirche (Vertrag
ist bereits seit Januar 2001 geschlossen) sowie der bereits aufgestellte
Sendeturm der Firma E-Plus auf dem evangelischen Kirchengelände am
unmittelbaren Dorfrand.
Zudem bezieht sich die Forderung auch auf künftige Vorhaben, solche Sendeanlagen
entsprechend aufzustellen.
Dem Verfasser ist bekannt geworden, dass ggf. eine weitere Sendeanlage auf dem
Gasthaus zur Post in Züsch geplant ist. Ob es sich hierbei nur um Gerüchte
handelt, ist bis dato noch offen.
In der Wissenschaft wird dieses Thema sehr kontrovers diskutiert.
Welche Meinung ist die richtige, wem soll man Glauben schenken?
Wenn 2 Meinungen oder Gutachten über ein bestimmtes Thema
herrschen, muss man sich als objektiver Betrachter immer die Frage stellen: Wer
hat welchen Vorteil von seiner Meinung?
Im Falle des Mobilfunks ist es so, dass viele Forschungsgesellschaften und
Universitäten von diesen Betreiber-Konzernen finanziert und gesponsert werden,
sodass auch hier festgestellte Risiken und Gefahren (so wie in Deutschland oder
anderswo nicht unüblich!) einfach unter den Tisch fallen.
Wissenschaftler, die ihren Auftrag mehr im Sinne der Menschheit und weniger nach Geldinteressen ausrichten, riskieren oftmals ihre gute Stellung sowie lukrative Forschungsaufträge, wenn sie nicht zu Ergebnissen im Sinne ihrer Geldgeber gelangen.
Viele namhafte Wissenschaftler und Institute haben so in Studien nachgewiesen, dass von solchen Anlagen erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Berichte über Menschen und auch Tiere, die augenscheinlich von der Strahlenbelastung solcher Türme krank wurden, sollten uns allen Anlass zur Sorge geben.
Bundesärztekammer und WHO warnen vor der Strahlenbelastung und geben Empfehlungen, dass die Sender nicht in der Nähe von Kindergärten und Schulen aufgestellt werden sollten.
Warum wohl? Bestimmt nicht, weil sie so ungefährlich sind.
Alltägliche Beobachtungen und die Forschung an Mensch und
Tier liefern immer mehr Hinweise und Belege, dass niederfrequent gepulste
Hochfrequenzen mitverantwortlich für folgende gesundheitliche Störungen sind
und diese auslösen können:
Schlafstörungen, Unruhezustände, Verspannungszustände, Nervosität,
Depressionen, Kopfschmerzen, Ohrensausen (Tinnitus), Konzentrations- und
Gedächtnisstörungen, Augenreizungen und Grauer Star, Lernstörungen, erhöhter
Blutdruck, Herzrhythmusstörungen, plötzlicher Herztod, Migräne, Schwindel,
Verstärkung der Amalgambelastung, Potenzstörungen, Fruchtbarkeitsstörungen,
Blutbildveränderungen und Störung der Blutbildung, beschleunigtes
Krebswachstum, ständige Müdigkeit und Erschöpfung, Antriebslosigkeit,
Allergien, Alzheimer und Immunschwäche, Schädigung des Erbmaterials.
Die beigefügte Mappe (eine kleine Auswahl an Seiten aus dem
Internet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit) soll beiden Räten als
Informationsgrundlage dienen.
Leider herrscht zu diesem Thema insgesamt in der Bevölkerung ein großes
Informationsdefizit, was nur durch Aufklärungsmaßnahmen in größerem Stil
behoben werden kann.
Eine sehr ausführliche Informationsquelle bietet neben Medienberichten und Fachliteratur
die "Bürgerwelle“ (Dachverband für Bürgerinitiativen gg. Elektrosmog,
etc.) im Internet:
Es gibt bestimmt auch Skeptiker, die sich auf die bestehende Gesetzgebung berufen und sich gelassen zurücklehnen nach dem Motto: "Wir warten erst einmal ab und wenn sich nachteilige Auswirkungen ergeben, kann man immer noch die bestehenden Verträge kündigen“ (sofern überhaupt solche Klauseln im Vertrag bestehen!)
Solange Gesundheitsrisiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, darf man nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist und erst dann versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken.
Die bloße Ignoranz von möglichen Gesundheitsgefahren sowie deren Verharmlosung, kann nicht auf dem Rücken der hier lebenden Menschen ausgetragen werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass unsere Grundschule nur ca. 100 m von dem D2-Sender in der katholischen Kirche und auch nur etwa 400 m vom Sendemast der Firma E-Plus, der sich auf evangelischem Kirchengelände befindet, entfernt ist.
In der Schule halten sich die Kinder bis zu 6 Stunden am Tag auf.
Kinder befinden sich noch in der Wachstumsphase und reagieren deshalb gesundheitlich empfindlicher.
Gerade unserem Nachwuchs muss unsere Sorge dienen, denn er bedeutet unsere Zukunft.
Aber auch alte Menschen und solche mit geschwächtem Immunsystem sind in besonderem Maße von der Strahlung betroffen.
Und wenn auch nur ein Fünkchen Wahrheit an den Berichten der warnenden Wissenschaftler ist und auch nur ein einziger Mensch an den Folgen der Strahlenbelastung erkrankt, müssen wir mit aller Macht dagegen stehen und solche Vorhaben bekämpfen.
Neben den vielen Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürger stellen sich auch das gesamte Lehrerkollegium und der Elternbeirat hinter die Forderungen der Bürgerinitiative.
Es ist auch erforderlich, dass wir hier alle zusammenstehen und solidarisch den
Weg beschreiten, ob katholisch oder evangelisch, ob Rot, Schwarz, Gelb oder
Grün, denn Strahlung macht nicht an Gesinnung oder politischer Grenze halt.
Beide Sender (D2 und E-Plus) werden bzw. wurden in einer
Höhe installiert, die eine direkte Strahlung in Großteilen von Züsch sowie fast
gesamt Neuhütten betrifft.
Die Antenne arbeitet ähnlich einem Leuchtturm, sodass gefährliche Strahlung
noch in Entfernungen bis zu über 1 km gemessen werden können.
Unsere derzeitige Gesetzeslage bietet den Betreibern solcher
Anlagen leider die Möglichkeit, Sendetürme ohne Baugenehmigung zu
errichten.
Die Betreiber brauchen lediglich die in der 26.
Bundesimmissionschutz-Verordnung vorgegebenen Grenzwerte zu beachten. Erfasst
werden hier jedoch nur die thermischen Effekte, nicht jedoch die ebenso
gefährlichen athermischen (biologischen) Effekte.
Es gibt mittlerweile jedoch Bestrebungen, diese Gesetzeslücken zu schließen.
Bis dahin kann es für unsere Gemeinden aber schon zu spät sein. Es kann nicht
gewartet werden, bis vielleicht in 5 bis 10 Jahren entsprechende Gesetze und
Richtlinien geschaffen und eingehalten werden.
Mit der E-Plus-Antenne ist den Betreibern der 1. Schritt in
Ortsnähe gelungen und mit der D2-Antenne ist sogar der Ortskern betroffen.
Die anderen Firmen werden ebenfalls an Privatpersonen herantreten, um sie dazu
zu bewegen, derartige Sender gegen Mietpreis bei sich aufstellen zu lassen.
Die Sender werden wie Pilze aus dem Boden sprießen.
Die Bürger sind beängstigt und in großer Sorge bezüglich
dieser Entwicklung
Um sie vor möglichen Gesundheitsschäden zu bewahren, muss es Verpflichtung
beider Gemeinden sein, solchen Entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken.
Wir können nur hoffen, dass es zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen noch nicht zu spät ist.
Mittlerweile existiert eine allerdings "freiwillige Selbstverpflichtung“ seitens der Mobilfunkbetreiber, die laut Aussage des Bundesumweltministers Jürgen Trittin (Bericht in SWR 1 vom 07.12.01), die Kommunen bei der Standortauswahl verbindlich einbeziehen sollen. Insbesondere sind Standorte in der Nähe von Schulen und Kindergärten zu vermeiden.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist hier ebenso die brandneue Baugenehmigungspflicht von Mobilfunkanlagen im Rahmen einer Nutzungsänderung von Gebäuden.
Hiernach benötigt sowohl die Kirche als auch jeder Privatmann zukünftig eine entsprechende Genehmigung, wobei auch die Zustimmung der Gemeinde benötigt wird.
Ungeachtet dieser Fakten müssen die Gemeinden hier ein
Zeichen setzen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass sich einzelne
Privatpersonen und Institutionen, über die Köpfe aller und deren Gesundheit
hinwegsetzen und sich Sender auf Gebäuden oder Grundstücken installieren
lassen, um dafür die Miete zu kassieren.
Neben dem gesundheitlichen Schaden entsteht den Gemeinden
durch die Sendetürme auch erheblicher finanzieller Nachteil.
Wertminderungen von bis zu 25 % Prozent bei Gebäuden in unmittelbarer Nähe zu
Basisstationen werden durch Gutachter attestiert. Mittlerweile werden sogar
Baugrundstücke zurückgegeben, weil in der Nähe Sender errichtet werden sollen.
Übrigens sind die Mobilfunk-Betreiber gegen Schäden durch EMF nicht versichert, denn die Versicherungswirtschaft lehnt die Absicherung als zu riskant ab. (Präzedenzfall aus USA)
Konkrete Anträge an die Gemeinde sowie erwartete
Maßnahmen:
Abschließend noch einige Worte zur
derzeit noch andauernden Unterschriftenaktion.
Beginn der Aktion: Sonntag, 18.11.01
Wortlaut der Unterschriftenliste:
Einige Straßen in Züsch und Neuhütten konnten leider
aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht vollständig aufgesucht werden.
Viele Bürgerinnen und Bürger möchten ihre Entscheidung auch erst nach der
Informationsveranstaltung am 04.01.02 treffen.
Doch schon jetzt kann festgestellt werden, dass mehr als die absolute
Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter den Forderungen der
Bürgerinitiative steht!
Die folgenden Zahlen zeigen das vorläufige Ergebnis:
Bürgerinnen/Bürger von Züsch: 359 Unterschriften (64 %)
Bürgerinnen/Bürger von Neuhütten: 282 Unterschriften (55 %)
Dazu gehören auch die Bürgermeister beider Ortsgemeinden sowie viele Gemeinderatsmitglieder.
Weitere Betroffene:
Lehrerkollegium der Grundschule Züsch: 4 Unterschriften
Schülereltern aus Muhl: Unterschriften
Listen sind derzeit noch im Umlauf!
Hinweis: Die Berechtigung zur Unterschrift basiert auf den Grundsätzen des deutschen
Wahlrechts.
Die Bürgerinitiative selbst besteht derzeit aus rund 72 Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürgern.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Lorscheider Sieglinde Lorscheider
Anlage: 1
Infomappe der BI „Gefahren durch Mobilfunksendeanlagen“
1 Leserbrief der
BI an TV, RuH u. Wochenspiegel
1
Zeitungsausschnitt (Waldweiler)
1 Stellungnahme
Bundesumweltminister Trittin