Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

Vertreter:         Klaus und Sieglinde Lorscheider                                             Züsch, den 15.02.02

Schulstraße 15

54422 Züsch

 

 

 

Bürgermeister und Gemeinderat der Ortsgemeinden

Züsch und Neuhütten

 

 

 

Betr.:  Mobilfunksendeanlagen in Züsch,   Antrag an die Gemeinden

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Bürgerinitiative wurde bekannt, dass der Sender zumindest dieses Jahr nicht mehr im Kirchturm eingebaut werden soll. Die Firma Mannesmann-Vodafone zeigt sich kooperativ und möchte offensichtlich Messungen in Bezug auf mögliche Alternativstandorte durch­führen.

Jetzt ist es an der Zeit, seitens unserer Gemeindevertretungen zu handeln und ihr Mitspracherecht bei der Standortauswahl geltend zu machen.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Kirchen und der Betreiberfirma ist dabei unerlässlich.

Eine Verwaltungsratssitzung (TOP 6 Mobilfunkstation) findet am 18.02.02 statt.

 

Zu diesem Zweck bitten wir den Gemeinderat zu folgender Beschlussfassung:

 

  1. Kontaktaufnahme mit dem Verwaltungsrat der katholischen Kirche und Presbyterium Hermeskeil-Züsch, um den derzeitigen Sachstand bzgl. Vertragsverhandlungen und weiterem Vorgehen zu erfahren.

  2. Nachhaltige Unterstützung der Forderungen der Bürgerinitiative bezüglich Standort­festlegung und Vertragsgestaltung sowie die Abklärung von Alternativstandorten gemäß beigefügter Anlage.

  3. Herantreten an Verbandsgemeinde und Betreiberfirmen mit der konkreten Forderung der BI, an der Standortauswahl beteiligt zu werden.

  4. Uneingeschränkter Informationsaustausch zwischen den Gemeinden und der Bürgerinitiative.

 

Wir bitten Sie höflichst um Bekanntgabe Ihrer Entscheidung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

 

 

Vertreter:         Klaus Lorscheider                               Sieglinde Lorscheider

 

Anlage


Anlage

 

Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz der Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, müssen bei der Standortauswahl für einen Mobilfunksender und der anschließenden Vertragsgestaltung folgende Positionen, die auch mit dem Baubiologen, Herrn Mehlis aus Bonn, besprochen wurden, erfüllt werden:

 

·       Der Alternativstandort für den D2-Sender der Firma Mannesmann-Vodafone muss so weit wie möglich vom Wohngebiet entfernt sein. Ein Zusammenschluss mit der Firma E-Plus für einen neuen gemeinsamen Standort (auch aus Kostengründen) wäre sehr sinnvoll.
Der Standort "Fuchsbau" oder auch "Südwestfunksender" würden sich geradezu anbieten. Sie halten sowohl die notwendige Entfernung ein, außerdem liegen sie hoch genug, um einen flächendeckenden Handyempfang zu gewährleisten. Auch die Stromversorgung würde kein Problem darstellen, da hier bereits andere Sendeanlagen in Betrieb sind.

Der Standort "Wasserbehälter Retzenhöhe" hält die Bürgerinitiative für ungeeignet, da er, ähnlich wie der E-Plus-Sender zu dicht am Dorfrand steht (erste Wohnhäuser bereits in ca. 150 Meter Entfernung) und weite Teile Neuhüttens in gleicher Höhe zu dem Turm liegen. Zudem ist der Einfluss hochfrequenter Strahlung auf Wasser bislang noch nicht bekannt.

Grundsätzlich gilt: Je weiter desto besser!

1.000 m ?
Dieses immer wieder genannte Abstandsmaß ist zwar eine grobe Faustformel, garantiert aber nicht eine gewünschte minimale Strahlenbelastung.
Fest steht jedenfalls, dass die Strahlenbelastung mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt.

Kann dies nicht gewährleistet werden, so ist eine außerordentliche Vertrags­kündigung möglich.

·       Weitere wichtige Vertragsklauseln:

o       Grundsätzlich darf die Basisstation nicht "aufgerüstet“ werden, d. h. keine Anbringung weiterer Antennen oder Hochfahren der Sendeleistung, keine anderen Standards, wie z.B. digitales Fernsehen, Radio oder UMTS.
Sollte die Anlage dennoch verändert werden, müssen die elektromagne­tischen Expositionen aufgrund des Betriebs der Anlage erneut begutachtet werden.
Der Weiterbetrieb der Anlage wird von dem Ergebnis des neuerlichen Gutachtens abhängig gemacht.

 

 

 

Zur Einordnung der Angaben in Microwatt soll die nachfolgende Übersicht dienen.

 

 

 

Leistungsflussdichte (Intensität) von Mobilfunksendeanlagen

Watt/m2

Einheiten/Umrechnung

0,001

1 mW/m2 (Miliwatt pro Quadratmeter)

0,00001

1 nW/cm2 (Nanowatt pro Quadratmeter)

0,000001

1 mW/m2 (Microwatt pro Quadratmeter)

 

Grenzwerte und Vorsorgewerte

Watt/m2

Microwatt/ m2

9,5

9.500.000        mW/m2 (E-Netz) - Deutsche Grenzwerte für gepulste                         Hochfrequenzstrahlung gem. 26. BImSchV

4,7

4.700.000        mW/m2 (D-Netz) Deutsche Grenzwerte für gepulste                         Hochfrequenzstrahlung gem. 26. BImSchV

0,04

40.000             mW/m2 (Schweizer Grenzwerte)

0,02

20.000             mW/m2 (Grenzwerte in Sowjetunion)

0,01

10.000             mW/m2 (ECOLOG-Institut)
                        (max. Belastung in der Nähe empfindlicher Nutzungen, wie
                        Wohngebieten, Schulen, Kindergärten,   Krankenhäuser u.                         anderen Orten an denen sich Menschen            regelmäßig länger               als 4 h aufhalten)

0,001

1.000               mW/m2 (Salzburger Resolution)
                        (Medizinphysiker Dr. Klitzing, Universität Lübeck                                stellte Veränderungen der Hirnströme fest)

0,000005

5,0                   (max. Belastung im Wachbereich     lt. Bundesver­                            band für Elektrosmog)

0,0000001

0,1                   (max. Belastung im Schlafbereich – lt. Bundesver­                               band für Elektrosmog)

0,0000001

0,1                   mW/m2 (von Baubiologen empfohlen)
                        (erste Biologische Effekte werden festgestellt)

0,00000001 bis

0,000000005

0,01 bis           mW/m2 (Handyempfang noch problemlos möglich)

0,005