Vertreter: Klaus und Sieglinde Lorscheider Züsch, den 15.02.02
Schulstraße 15
54422 Züsch
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bürgerinitiative wurde bekannt, dass der Sender zumindest dieses Jahr nicht mehr im Kirchturm eingebaut werden soll. Die Firma Mannesmann-Vodafone zeigt sich kooperativ und möchte offensichtlich Messungen in Bezug auf mögliche Alternativstandorte durchführen.
Jetzt ist es an der Zeit, seitens unserer Gemeindevertretungen zu handeln und ihr Mitspracherecht bei der Standortauswahl geltend zu machen.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Kirchen und der Betreiberfirma ist dabei unerlässlich.
Eine Verwaltungsratssitzung (TOP 6 Mobilfunkstation) findet am 18.02.02 statt.
Zu diesem Zweck bitten wir den Gemeinderat zu folgender Beschlussfassung:
Wir bitten Sie höflichst um Bekanntgabe Ihrer Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Vertreter: Klaus Lorscheider Sieglinde Lorscheider
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz der Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, müssen bei der Standortauswahl für einen Mobilfunksender und der anschließenden Vertragsgestaltung folgende Positionen, die auch mit dem Baubiologen, Herrn Mehlis aus Bonn, besprochen wurden, erfüllt werden:
· Der Alternativstandort für den D2-Sender der Firma Mannesmann-Vodafone muss so weit wie möglich vom
Wohngebiet entfernt sein. Ein Zusammenschluss mit der Firma E-Plus für
einen neuen gemeinsamen Standort (auch aus Kostengründen) wäre sehr sinnvoll.
Der Standort "Fuchsbau" oder auch "Südwestfunksender"
würden sich geradezu anbieten. Sie halten sowohl die notwendige Entfernung ein,
außerdem liegen sie hoch genug, um einen flächendeckenden Handyempfang zu
gewährleisten. Auch die Stromversorgung würde kein Problem darstellen, da hier
bereits andere Sendeanlagen in Betrieb sind.
Der Standort "Wasserbehälter Retzenhöhe" hält die
Bürgerinitiative für ungeeignet, da er, ähnlich wie der E-Plus-Sender zu
dicht am Dorfrand steht (erste Wohnhäuser bereits in ca. 150 Meter Entfernung)
und weite Teile Neuhüttens in gleicher Höhe zu dem Turm liegen. Zudem ist der
Einfluss hochfrequenter Strahlung auf Wasser bislang noch nicht bekannt.
Grundsätzlich gilt: Je weiter desto besser!
1.000 m ?
Dieses immer wieder genannte
Abstandsmaß ist zwar eine grobe Faustformel, garantiert aber nicht eine
gewünschte minimale Strahlenbelastung.
Fest steht jedenfalls, dass die Strahlenbelastung mit dem Quadrat der
Entfernung abnimmt.
Kann dies nicht gewährleistet werden, so ist eine außerordentliche Vertragskündigung möglich.
· Weitere wichtige Vertragsklauseln:
o Grundsätzlich
darf die Basisstation nicht "aufgerüstet“ werden, d. h. keine Anbringung
weiterer Antennen oder Hochfahren der Sendeleistung, keine anderen Standards,
wie z.B. digitales Fernsehen, Radio oder UMTS.
Sollte die Anlage dennoch verändert werden, müssen die elektromagnetischen
Expositionen aufgrund des Betriebs der Anlage erneut begutachtet werden.
Der Weiterbetrieb der Anlage wird von dem Ergebnis des neuerlichen Gutachtens
abhängig gemacht.
Zur Einordnung der Angaben in Microwatt soll die nachfolgende Übersicht dienen.
Leistungsflussdichte (Intensität) von
Mobilfunksendeanlagen
Watt/m2 |
Einheiten/Umrechnung |
0,001 |
1 mW/m2 (Miliwatt pro Quadratmeter) |
0,00001 |
1 nW/cm2 (Nanowatt pro Quadratmeter) |
0,000001 |
1 mW/m2 (Microwatt pro Quadratmeter) |
|
Grenzwerte und Vorsorgewerte |
Watt/m2 |
Microwatt/
m2 |
9,5 |
9.500.000 mW/m2 (E-Netz) - Deutsche Grenzwerte für gepulste Hochfrequenzstrahlung gem. 26. BImSchV |
4,7 |
4.700.000 mW/m2 (D-Netz) Deutsche Grenzwerte für gepulste Hochfrequenzstrahlung gem. 26. BImSchV |
0,04 |
40.000 mW/m2
(Schweizer Grenzwerte) |
0,02 |
20.000 mW/m2
(Grenzwerte in Sowjetunion) |
0,01 |
10.000 mW/m2
(ECOLOG-Institut) |
0,001 |
1.000 mW/m2
(Salzburger Resolution) |
0,000005 |
5,0 (max.
Belastung im Wachbereich – lt. Bundesver band
für Elektrosmog)
|
0,0000001 |
0,1 (max.
Belastung im Schlafbereich – lt.
Bundesver band für Elektrosmog)
|
0,0000001 |
0,1 mW/m2 (von Baubiologen empfohlen)
|
0,00000001 bis 0,000000005 |
0,01 bis mW/m2 (Handyempfang
noch problemlos möglich)
0,005 |