Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

Vertreter:         Klaus und Sieglinde Lorscheider                                               Züsch, den 07.04.03

Schulstraße 15

54422 Züsch

 Im Internet: www.bi-zuesch-neuhuetten.de.vu

 

 

 

Verbandsbürgermeister Herrn Hülpes und

Verbandsgemeinderat Hermeskeil

Bürgermeister

und Gemeinderäte der Ortsgemeinden

Züsch und Neuhütten

 

 

 

Anfrage des Mobilfunkbetreibers O2 bei der Verbandsgemeinde Hermeskeil bzgl. der Installation eines Mobilfunksenders am Standort Sandkopf ("Fuchsbau").

 

Stellungnahme der Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch-Neuhütten"

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

grundsätzlich befürwortet die Bürgerinitiative den Standort "Sandkopf", denn er bietet den größtmöglichen Abstand des Senders zu bewohntem Gebiet (anschauliche Infos und Bilder unter www.bi-zuesch-neuhuetten.de.vu).

Die Entfernungen des Senders zu bewohntem Gebiet betragen im einzelnen:

Züsch:                                     ca. 3,7 km

Neuhütten (Zinsershütten):        ca. 3,7 km

Muhl:                                       ca. 1,6 km

Börfink:                                   ca. 4,0 km

Damflos:                                  ca. 3,0 km

Thiergarten:                             ca. 3,0 km

Auch wenn eine in größerer Entfernung stehende Anlage womöglich mit höherer Leistung sendet, so ist die Strahlenbelastung, die bei der Bevölkerung ankommt, dennoch geringer, denn die Belastung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab.

Mit dem Senderstandort "Sandkopf" wäre zudem gewährleistet, dass Handyempfang in der gesamten Region möglich wäre und nicht nur innerhalb der Ortschaften.

 

Um jedoch den bestmöglichen Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger von Züsch, Neuhütten, Muhl, Börfink, Damflos und Thiergarten zu gewährleisten, müssen bei der Standortauswahl für den Mobilfunksender und der anschließenden Vertragsgestaltung unbedingt folgende Positionen erfüllt werden:

  1. Die Vorsorgewerte von max. 5,0 Microwatt/m2 im Wachbereich und max. 0,1 Microwatt/m2 im Schlafbereich müssen in jedem Haus aller o. g. Ortschaften eingehalten werden.
    Der Betreiber wird aufgefordert, ein unabhängiges Standortgutachten erstellen zu lassen, um ggf. vorhandene Bedenken auszuräumen.
    Hierzu muss im Vorfeld eine Simulationsberechnung durchgeführt werden.
    Der Betreiber stellt die erforderlichen Unterlagen und Daten zur Berechnung der elektromagnetischen Expositionen in der Umgebung der Anlage zur Verfügung (Lage- und Montagepläne, Angaben zu Sendeleistung, Antennentyp, Antennengewinn, Abstrahlcharakteristik, Orientierung, Neigungswinkel).
    Die zu erwartenden Expositionen werden berechnet und anhand der o. g. Vorsorgewerte bewertet.
    Die Konfiguration wird auf Kosten der Anbieter durchgeführt.
    Hinweis:
    Handyempfang ist noch möglich, wenn ein Frequenzkanal des Mobilfunksenders eine Leistungsflussdichte von 0,001 Microwatt/m2 am Standort des Handybenutzers hat.
    Mobilfunkempfang und gleichzeitiger präventiver Gesundheitsschutz sind also möglich.

    Beispiele aus der Praxis:
    1. In Bodenmais (Bayrischer Wald) werden die o. g. Vorsorgewerte eingehalten bzw. an einigen Stellen sogar noch deutlich unterschritten. Dennoch ist Handyempfang durch den, außerhalb des Ortes leicht erhöht stehenden, Mobilfunksender möglich.
    2. In Waldweiler wurden am weit entfernt stehenden "Fernsehsender Teufelskopf" neben Fernseh- und Radiosender auch Mobilfunksender von D1, D2 und E-Plus installiert.
  2. Die Ergebnisse des Gutachtens müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (ggf. Durchführung einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung mit den Gutachtern, Vertretern des Mobilfunk­betreibers und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post)
  3. Anschließend wird die Entscheidung über Vermietung oder Verpachtung getroffen.
  4. Eine regelmäßige Kontrolle durch unabhängige Gutachter muss garantiert sein,
    d. h. Durchführung von geeigneten Messungen durch eine neutrale, unabhängige Institution/Gutachter auf Kosten des Betreibers. Diese sollten von der BI im Einvernehmen mit dem Betreiber bestimmt werden.
    Entscheidend bei der Messung sind nicht unbedingt die Abstände, sondern die Leistungsflussdichte im kritischsten Haus der jeweiligen Ortschaft.
    Es muss eine Spektrumanalysemessung mittels Spektrumanalyser und kalibrierter Antennen erfolgen. Breitbandmessgeräte sind hierzu nicht geeignet.
    Die Messpunkte in den Dörfern sollten einvernehmlich zwischen Netzbetreiber, Gutachter, Gemeinden und BI festgelegt werden.
    Der Sender muss während der Messung auf allen Kanälen mit voller Leistung betrieben werden!
    Diese Messungen müssen regelmäßig, mindestens jährlich, wiederholt werden.
  5. Sind die o. g. Werte nicht eingehalten, so müssen Belastungsreduzierungen ggf. durch folgende Änderungen am Sender erfolgen:
    1. Senderleistung verkleinern – Reduzierung auf nötiges Mindestmaß
    2. Antennenausrichtung (Downtilt) ändern -  Hauptstrahlrichtung nicht mehr im schrägen Winkel zum Dorf, sondern nach oben weg
    3. Reduzierung der Frequenzkanäle
    4. Antennen mit kleineren Gewinnfaktoren verwenden.
  6. Kann dies nicht gewährleistet werden, so ist die außerordentliche Vertrags­kündigung möglich.
  7. Zusätzlich sind folgende Vertragsklauseln in den Vertrag aufzunehmen:
    1. Sollte die Anlage verändert werden (z.B. Anbringung weiterer Antennen, Erhöhung der Sendeleistung, andere Standards wie UMTS, etc.) oder liegen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der abgestrahlten Felder vor, müssen die elektromagne­tischen Expositionen aufgrund des Betriebs der Anlage erneut begutachtet werden.
      Der Weiterbetrieb der Anlage wird von dem Ergebnis des neuerlichen Gutachtens abhängig gemacht.
    2. Keine Untervermietung ohne vorherige Genehmigung des Besitzers.
    3. Der Abschluss weiterer Verträge mit Privatpersonen (zum Aufstellen von ergänzenden Antennen zur Inanspruchnahme zusätzlicher Serviceleistungen) ist untersagt.
    4. Für etwaige Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit der Mobilfunksendeanlage auftreten, haftet ausschließlich der Betreiber.
    5. Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 1 Jahr festgesetzt. Die Verlängerung kann jeweils um 1 Jahr erfolgen.

Die Bürgerinitiative ist sehr erfreut über das Vorgehen des Betreibers "O2". Die Kontaktaufnahme mit den Kommunen entspricht der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 06.12.01. Diesem positiven Beispiel sollten auch die anderen Betreiber (Mannesmann-Vodafone, T-Mobile) folgen.

Auch E-Plus sollte die Möglichkeit nutzen und sich, gemäß Vereinbarung, mit den anderen Betreibern einen Standort "Sandkopf" teilen. Sie würden damit auch eine Versorgung aller o. g. Gemeinden sicherstellen. Der bis jetzt genutzte, jedoch zu dicht am Dorf platzierte Sendemast, könnte an einem anderen Standort genutzt werden. Dieser Vorschlag ist seitens der Kommunen und des jetzigen Vertragspartners (Evangelisches Presbyterium) im Sinne eines einvernehmlichen Kompromisses an E-Plus heranzutragen.

 

Grundsätzlich sollten jedoch nicht mehr Sendeanlagen als nötig installiert werden, d. h. dass die Betreiber zunächst Bedarfsanalysen durchführen sollten, bevor sie den Standort nutzen.

 

Bietet man den Betreibern jedoch keinen einvernehmlichen Standort an, so birgt dies die Gefahr, dass sie sich, entgegen ihrer Selbstverpflichtung und wie bereits geschehen, unmittelbar an Privatleute in den Ortschaften wenden und gegen überzogene Mieten die Sender auf Privathäusern oder –grundstücken errichten.

 

Auch wenn die Kommunen nicht Besitzer des Geländes "Sandkopf" sind und somit auch nicht Vertragspartner der Betreiberfirma, muss dennoch, im Sinne der Gesundheitsvorsorge der hier lebenden Menschen, die Umsetzung der o. g. Forderungen und Klauseln von der Landesforstverwaltung??? (als möglicher Besitzer des Geländes) sowie dem Betreiber mit Nachdruck verlangt und ggf. verhandelt werden.

 

Ein idealer Standort für alle anfragenden Mobilfunkbetreiber wäre der bereits vorhandene Turm auf dem Sandkopf ("Fuchsbau" – siehe auch Menü "Bildergalerie" auf der Homepage: bi-zuesch-neuhuetten.de.vu). Alle Sender wären somit an einer Örtlichkeit. Durch die enorme Höhe des Mastes wäre auch ein sehr weites Gebiet abgedeckt. Technisch wäre dies durchaus realisierbar (siehe Bsp. Waldweiler, Bodenmais).

Hier muss sich die Verbandsgemeinde verstärkt einsetzen und bei dem Besitzer des Geländes/Turms recherchieren, ob hier die Bereitschaft für eine Vermietung besteht. Sicherlich wäre der Besitzer an diesen Einnahmen interessiert. Auch die Mobilfunkunternehmen hätten die Kosten für einen eigenen Sendemast gespart.

 

Auf Dauer können die Mobilfunkbetreiber nur im Einvernehmen mit der Bevölkerung (sind letztendlich die Kunden!!!) Lösungen anstreben, sodass für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden!

 

Dieses Schreiben ist natürlich auch zur Weiterleitung an die anderen betroffenen Gemeinden bestimmt.

Wir bitten Herrn Knop, dies zu veranlassen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

 

 

 

 

 

 

Vertreter:         Klaus Lorscheider                                Sieglinde Lorscheider