Vertreter: Klaus und Sieglinde Lorscheider Züsch, den 16.01.02
Schulstraße 15
54422 Züsch
Katholisches
Pfarramt
54422 Züsch
Sehr geehrter Herr Pastor Reck,
im Telefonat vom 15.01.02 teilten Sie mir mit, dass man der Empfehlung des Pfarrgemeinderates vom 14.12.01, aus pastoralen Gründen von dem Vertrag zurückzutreten, nachkommen werde, sofern keine Konventionalstrafe drohe.
Eine Sitzung des Verwaltungsrates bräuchte somit nicht mehr einberufen zu werden.
Im Umkehrschluss deuten wir ihre Aussage dahingehend, dass
Sie, sofern Strafe gezahlt werden müsse, die Installation des Senders zulassen
werden, insbesondere weil Sie bei der Anlage keine gesundheitlichen Bedenken
haben.
Der Bürgerinitiative wurde jedoch eine Information zugetragen, wonach man erst einmal einige Zeit verstreichen lassen wolle, um dann den Sender später ohne großes Aufsehen installieren zu lassen.
Wenn diese Information
der Wahrheit entspricht und sich unsere Kirchengremien wirklich so verhalten
sollten, stellt sich uns die Frage, ob dieses noch mit aufrichtigem und
christlichem Handeln vereinbar ist.
Nun, ob dies so geplant
ist, werden wir ja dann in naher Zukunft erleben.
Im übrigen wiesen Sie bereits in der Informationsveranstaltung am 04.01.02 auf Geldforderungen der Firma Mannesmann/Vodafone in Höhe von 30.000,- DM hin.
Wir fordern Sie
hiermit auf, uns umgehend über den derzeitigen Verhandlungsstand mit der Firma
Mannesmann zu informieren.
Seitens der Bürgerinitiative wurde zu jedem Zeitpunkt Ihres Vorgehens offen informiert und aufgeklärt.
Weltweite Studien renommierter Wissenschaftler dokumentieren immer deutlicher mögliche, gefährliche, gesundheitsschädigende Strahlen. Eine Broschüre hierzu wurde Ihnen mit Schreiben vom 10.01.02 übergeben.
Selbst im kirchlichen Amtsblatt des Bistums Trier vom
01.08.01, Nr. 153 wird in Ziffer 1 darauf hingewiesen, dass es keinen schlüssigen
Negativbeweis gibt, der gesundheitliche Beeinträchtigungen ausschließt und dass
in Tierversuchen neuronale Reaktionen auftraten, wobei unklar ist, ob diese
Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind.
Diesen Passus haben Sie leider während Ihres Vortrags in der
Informationsveranstaltung vergessen.
Ebenso ist die Aussage, dass die geplante Anlage angeblich die "Schweizer Grenzwerte“ unterschreitet, für uns absolut keine Beruhigung, da es andere Staaten gibt, die diese Werte nochmals um ein vielfaches geringer ansetzen. Viele Wissenschaftler warnen vor den viel zu hohen Grenzwerten, die lediglich die thermischen Effekte bei Mensch und Tier berücksichtigen.
In Ziffer 4 wird vom Bistum die umgehende Kündbarkeit der Verträge empfohlen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse über ein vorhandenes Schädigungspotential vorliegen sollten.
Rechtlich mag der Vertrag
wohl seitens der Kirche gut formuliert sein, denn er räumt der Kirche das Recht
auf Kündigung ein. Die Verantwortung liegt beim Betreiber. Von etwaigen
Schadensersatzforderungen wäre die Kirche damit entbunden.
Die Absicherung der Kirche ist somit durch diesen Vertrag bestens
gewährleistet.
Wenn der Sender errichtet wird, liegt das Risiko einzig und allein bei der Züscher und Neuhüttener Bevölkerung. Denn wenn sich in 5 oder 10 Jahren möglicherweise herausstellt, dass Menschen an der Strahlung erkranken oder bereits erkrankt sind, ist es bereits zu spät. Dann können und werden die Kirchen von ihren Verträgen zurücktreten, aber die Gesundheit können sie keinem zurückgeben. Und meist sind es die Schwachen (Kinder, alte Menschen und Kranke), die es als erste trifft.
Eine Beibehaltung des Standortes ist unmöglich, da sich die katholische Kirche zentral im Wohnbereich befindet, sodass die Menschen im direkten Umfeld immer, insbesondere durch die sog. Nebenkeulen (lt. Vortrag des Baubiologen Mehlis aus Bonn), gefährdet sind.
Wenn Sie und ein Teil des Verwaltungsrates, trotz der vielfältigen Informationen, die wir Ihnen zukommen ließen, noch immer keinerlei Gesundheitsbedenken haben, so ist es aber Ihre Pflicht als gewähltes kirchliches Gremium, im Rahmen der christlichen Fürsorge und Nächstenliebe, die Sorgen und Nöte der hier lebenden Menschen ernst zu nehmen und den Vertag mit aller Konsequenz zu kündigen.
Lassen Sie sich nicht von monetären Interessen leiten, denn allein im Rahmen einer Güterabwägung kann das Geld nicht mit unserer Gesundheit auf eine Ebene gestellt werden.
Im übrigen kann die Rechtsabteilung des Bistums Ihnen bei den Verhandlungen mit Mannesmann behilflich sein.
Wir empfinden, dass die Kirchenleitung hierbei ihrer Gesamtverantwortung gegenüber der Kirchengemeinde nicht gerecht wird, insbesondere da das Bistum dem Vertrag zugestimmt hat und die Miete für die Anlage noch hälftig dem Bistum zugeleitet wird.
Ein entsprechender Brief, der wiederum die Gesamtsituation beleuchtet, wird dem Bistum zugestellt.
Die Unterschriftenliste kann nach Terminvereinbarung bei den Vertretern der Bürgerinitiative eingesehen werden.
Die BI stellt sich darüber hinaus jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vertreter: Klaus Lorscheider Sieglinde Lorscheider
Verwaltungsrat der katholischen Kirche Züsch
Bürgermeister und Gemeinderäte von Züsch und Neuhütten
Verbandsbürgermeister und Verbandsgemeinderat in Hermeskeil