Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

Vertreter:         Klaus und Sieglinde Lorscheider                                               Züsch, den 17.05.03

Schulstraße 15

54422 Züsch

Im Internet: www.bi-zuesch-neuhuetten.de.vu

 

 

 

 

Evangelisches Presbyterium Hermeskeil-Züsch

z. Hd. Herrn Pfarrer Peter Sorg

 

 

 

 

Ihr Schreiben vom 12.05.03 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Presbyteriums,

sehr geehrter Herr Pfarrer Sorg,

 

die Stellungnahme von E-Plus zum Gutachten von Herrn Mehlis verdeutlicht wiederum das kompromisslose Vorgehen eines Großunternehmens und passt zu dem bisher gezeigten Verhalten. Für die teilweise diffamierenden Äußerungen gegen Herrn Mehlis und den Stand der Baubiologen müsste E-Plus zunächst den Beweis antreten.

Insgesamt scheint der Firma E-Plus die Bürgerinitiative ein großer Dorn im Auge zu sein, dass Sie sich auf ein solches Niveau herablässt.


Herr Mehlis schreibt in der Mail vom 16.05.03:

"Diese Antwort von E-Plus ist leider typisch für Mobilfunkbetreiber. Fakt ist, dass sie an den Messmethoden und Ergebnissen nichts aussetzen können - lediglich die Interpretation wird kritisiert. Zur fachlichen Kompetenz möchte ich noch anmerken, dass ich Vorsitzender eines Bonner Instituts bin, dessen Mitglieder u.a. ein Dipl.-Ing. für Elektrotechnik, ein Diplom-Biologe, ein Diplom-Chemiker und ein Dipl.-Ing. für Architektur sind. Ich denke, dass wir durchaus über genug fachliche und wissenschaftliche Kompetenz verfügen, um korrekte Messungen durchführen, wissenschaftliche Veröffentlichungen bewerten und Messergebnisse interpretieren zu können.
Was die finanziellen Interessen der beteiligten Parteien betrifft: hier erübrigt sich wohl ein Kommentar.
Viele der Kommentare von E-Plus zu den kritisierten Aussagen lassen sich durch neueste Veröffentlichungen widerlegen, einige sind schlicht unwahr."


Für die Bürgerinitiative steht fest, dass der derzeitige Streit unter den Fachleuten, ob die Strahlung auf den menschlichen Organismus gesundheitsschädlich wirkt oder nicht, bis auf weiteres nicht gelöst werden kann. Es besteht jedenfalls kein Anlass zur Entwarnung.


Fakt ist, dass die Messungen von Herrn Mehlis in jeder Hinsicht korrekt durchgeführt wurden.

Bestätigt wird dies auch dadurch, dass das Landesamt für Umweltschutz bei seinen Messungen zu "ähnlichen" Ergebnissen kam.

Dass diese für die Außenmessungen nur einen Durchschnittswert angeben sowie eine Frequenz (siehe Anlage 1 – Aufzeichnung Spektrumanalyser aus dem Gutachten Mehlis) unerwähnt lassen, ist uns allerdings unverständlich.

E-Plus bewertet die Messergebnisse natürlich im Sinne der Interessen Ihres Unternehmens und nicht aus Vorsorgegesichtspunkten.


Wie sich eine langjährige Dauerbestrahlung auswirkt, kann bis jetzt niemand mit Sicherheit voraussagen. Jedenfalls gibt es viele Hinweise auf eine mögliche Schädlichkeit.

Dies genügt uns und unseren Kindern in Züsch und Neuhütten. Wir wollen nicht Versuchskanichen für eine noch nicht vollends erprobte Technologie sein.

Im Gegenteil: aus Fürsorge für die Menschen muss jetzt und nicht nach Jahren gehandelt werden.

Wie es in anderen Lebensbereichen leider oft geschieht, (z.B. auch im Straßenverkehr jüngst in Züsch) darf "das Kind nicht erst in den Brunnen fallen", ehe entsprechende Maßnahmen getroffen werden.


Wir haben in unserer Region Alternativstandorte (siehe Anlage 2), an denen auch E-Plus partizipieren könnte. Andere Mobilfunkbetreiber haben hier bereits über die Verbandsgemeinde angefragt.


Verlassen Sie sich nicht auf einseitige Stellungnahmen und Gutachten eines gewinnorientierten Mobilfunkbetreibers. Die Personen, die heute noch die Unbedenklichkeit Ihrer Produkte garantieren und die Gewinne einstreichen, interessieren sich offensichtlich nicht für die Folgen von morgen und sind in einigen Jahren vielleicht überhaupt nicht mehr dort beschäftigt und ggf. nicht mehr haftbar.


Natürlich haben Sie die Möglichkeit, mit der Durchführung eines weiteren Informations- oder Diskussionsabends mit kompetenten Vertretern beider Seiten oder auch durch die Beauftragung eines weiteren unabhängigen Gutachters weitere Argumente für eine Entscheidung zu erlangen.

Ob dies schließlich mehr Klarheit in die Sachlage bringt, ist eher fraglich.


Letztendlich müssen Sie überlegen, ob Sie sich für die Interessen der Firma E-Plus oder der hier lebenden Menschen einsetzen wollen.

Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn irgendein Mensch möglicherweise jetzt oder nach Jahren an den Folgen der Dauerbestrahlung (ob dann kausal beweisbar oder nicht!) erkrankt?


Wir bitten Sie nochmals, jetzt zu handeln und Ihrer Zusage nachzukommen, gegenüber E-Plus zumindest die fristgerechte Kündigung des derzeitigen Standortes auszusprechen.

Üben Sie damit den notwendigen Druck auf E-Plus aus, damit die Senderleistung reduziert, bzw. eine Standortverlagerung jetzt, aber spätestens bei Vertragsablauf erfolgt.
Es liegt jetzt allein in Ihrer Hand, ob Vorsorgemaßnahmen getroffen werden oder nicht.


Natürlich ist die Bürgerinitiative auch gerne zu einem weiteren Gespräch mit dem Presbyterium bereit, auch unter Beteiligung von Vertretern der Gemeinden oder Verbandsgemeinde.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

 

Vertreter:

 

 

 

Klaus Lorscheider                                            Sieglinde Lorscheider

 

 

 

Siegfried Arend                        Bärbel Haag                 Stefan Butterbach

 

 

Anlagen:

1. 2 Aufzeichnungen Spektrumanalyser aus dem Gutachten Mehlis

2. Infoblatt der Bürgerinitiative zu Alternativstandorten

 

In Durchschrift an:

Gemeindevertretungen Züsch und Neuhütten

Verbandsbürgermeister und Verbandsgemeinderat Hermeskeil


 

 

 

 

Anlage 1:

 

Bei den Messungen von Herrn Mehlis am 15.02.03 wurden 2 Frequenzen gemessen: 1,86880 GHz und 1,85744 GHz (siehe Aufzeichnungen des Spektrumanalyser):

 

 

Auszug aus dem Gutachten des Baubiologen Mehlis v. 15.02.03 (Seite 13):

 

 

Kommentar zur 2. Frequenz von Herrn Mehlis in einer Email an die BI v. 19.03.03:

 

"Die 2. Frequenz ist nichts ungewöhnliches. So gut wie alle Antennen an einer Mobilfunkbasisstation haben mehrere Kanäle (Frequenzen): das D-Netz besitzt in aller Regel 4 (d.h. also: eine Antenne ist vier Antennen), das E-Netz meistens 2. Das sind die Frequenzen für den Downlink (Vom Mast zum Handy im Bereich zwischen 1,805 – 1,880 GHz). Dazu kommen die Frequenzen (wiederum 2) für den Uplink (vom Handy zum Mast im Bereich zwischen 1,710-1,785 GHz)."

 

 

 

 

Anlage 2

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch-Neuhütten" informiert!!!

Alternativstandorte
zu Sendern im oder in der Nähe zum Wohngebiet

Seitens der Bürgerinitiative wird der Standort "Sandkopf" favorisiert!!!
Nach Möglichkeit sollte der bereits bestehende, ehemalige Militär-Sender von allen Betreibern genutzt werden.
Der SWR-Sender (Retzenkopf) liegt nach Meinung der BI noch zu nahe an bewohntem Gebiet!

Kriterien zur Standortauswahl: siehe Rückseite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entfernungen vom Sandkopf zu bewohntem Gebiet betragen im einzelnen:

Züsch:                                     ca. 3,7 km

Neuhütten (Zinsershütten):        ca. 3,7 km

Muhl:                                       ca. 1,6 km

Börfink:                                   ca. 4,0 km

Damflos:                                  ca. 3,0 km

Thiergarten:                             ca. 3,0 km

Auch wenn eine in größerer Entfernung stehende Anlage womöglich mit höherer Leistung sendet, so ist die Strahlenbelastung, die bei der Bevölkerung ankommt, dennoch geringer, denn die Belastung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab.

Mit dem Senderstandort "Sandkopf" wäre zudem gewährleistet, dass Handyempfang in der gesamten Region möglich wäre und nicht nur in den Ortschaften.

 

 

Vorteile der Alternativstandorte,
insbesondere Sandkopf:

 

Kriterien zur Standortauswahl

(analog der Stellungnahme der BI v. 07.04.03 zur Standortanfrage "Sandkopf" des Betreibers O2
an die Verbandsgemeinde)

Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger von Züsch, Neuhütten, Muhl, Börfink, Damflos und Thiergarten zu gewährleisten, müssen bei der Standortauswahl für den Mobilfunksender und der anschließenden Vertragsgestaltung unbedingt folgende Positionen erfüllt werden:

  1. Die Vorsorgewerte von max. 5,0 Microwatt/m2 im Wachbereich und max. 0,1 Microwatt/m2 im Schlafbereich müssen in jedem Haus aller o. g. Ortschaften eingehalten werden.
    Der Betreiber wird aufgefordert, ein unabhängiges Standortgutachten erstellen zu lassen, um ggf. vorhandene Bedenken auszuräumen.
    Hierzu muss im Vorfeld eine Simulationsberechnung durchgeführt werden.
    Der Betreiber stellt die erforderlichen Unterlagen und Daten zur Berechnung der elektromagnetischen Expositionen in der Umgebung der Anlage zur Verfügung (Lage- und Montagepläne, Angaben zu Sendeleistung, Antennentyp, Antennengewinn, Abstrahlcharakteristik, Orientierung, Neigungswinkel).
    Die zu erwartenden Expositionen werden berechnet und anhand der o. g. Vorsorgewerte bewertet.
    Die Konfiguration wird auf Kosten der Anbieter durchgeführt.
    Hinweis:
    Handyempfang ist noch möglich, wenn ein Frequenzkanal des Mobilfunksenders eine Leistungsflussdichte von 0,001 Microwatt/m2 am Standort des Handybenutzers hat.
    Mobilfunkempfang und gleichzeitiger präventiver Gesundheitsschutz sind also möglich.

    Beispiele aus der Praxis:
    1. In Bodenmais (Bayrischer Wald) werden die o. g. Vorsorgewerte eingehalten bzw. an einigen Stellen sogar noch deutlich unterschritten. Dennoch ist Handyempfang durch den, außerhalb des Ortes leicht erhöht stehenden, Mobilfunksender möglich.
    2. In Waldweiler wurden am weit entfernt stehenden "Fernsehsender Teufelskopf" neben Fernseh- und Radiosender auch Mobilfunksender von D1, D2 und E-Plus installiert.
  2. Die Ergebnisse des Gutachtens müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (ggf. Durchführung einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung mit den Gutachtern, Vertretern des Mobilfunk­betreibers und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post)
  3. Anschließend wird die Entscheidung über Vermietung oder Verpachtung getroffen.
  4. Eine regelmäßige Kontrolle durch unabhängige Gutachter muss garantiert sein,
    d. h. Durchführung von geeigneten Messungen durch eine neutrale, unabhängige Institution/Gutachter auf Kosten des Betreibers. Diese sollten von der BI im Einvernehmen mit dem Betreiber bestimmt werden.
    Entscheidend bei der Messung sind nicht unbedingt die Abstände, sondern die Leistungsflussdichte im kritischsten Haus der jeweiligen Ortschaft.
    Es muss eine Spektrumanalysemessung mittels Spektrumanalyser und kalibrierter Antennen erfolgen. Breitbandmessgeräte sind hierzu nicht geeignet.
    Die Messpunkte in den Dörfern sollten einvernehmlich zwischen Netzbetreiber, Gutachter, Gemeinden und BI festgelegt werden.
    Der Sender muss während der Messung auf allen Kanälen mit voller Leistung betrieben werden!
    Diese Messungen müssen regelmäßig, mindestens jährlich, wiederholt werden.

5.      Sind die o. g. Werte nicht eingehalten, so müssen Belastungsreduzierungen ggf. durch folgende Änderungen am Sender erfolgen:

    1. Senderleistung verkleinern – Reduzierung auf nötiges Mindestmaß
    2. Antennenausrichtung (Downtilt) ändern -  Hauptstrahlrichtung nicht mehr im schrägen Winkel zum Dorf, sondern nach oben weg
    3. Reduzierung der Frequenzkanäle
    4. Antennen mit kleineren Gewinnfaktoren verwenden.
  1. Kann dies nicht gewährleistet werden, so ist die außerordentliche Vertrags­kündigung möglich.
  2. Zusätzlich sind folgende Vertragsklauseln in den Vertrag aufzunehmen:
    1. Sollte die Anlage verändert werden (z.B. Anbringung weiterer Antennen, Erhöhung der Sendeleistung, andere Standards wie UMTS, etc.) oder liegen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der abgestrahlten Felder vor, müssen die elektromagne­tischen Expositionen aufgrund des Betriebs der Anlage erneut begutachtet werden.
      Der Weiterbetrieb der Anlage wird von dem Ergebnis des neuerlichen Gutachtens abhängig gemacht.
    2. Keine Untervermietung ohne vorherige Genehmigung des Besitzers.
    3. Der Abschluss weiterer Verträge mit Privatpersonen (zum Aufstellen von ergänzenden Antennen zur Inanspruchnahme zusätzlicher Serviceleistungen) ist untersagt.
    4. Für etwaige Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit der Mobilfunksendeanlage auftreten, haftet ausschließlich der Betreiber.
    5. Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 1 Jahr festgesetzt. Die Verlängerung kann jeweils um 1 Jahr erfolgen.

Zur Auswahl und Festlegung eines Standortes sollten alle Unternehmen analog "O2" an die Gemeinden herantreten. Die Kontaktaufnahme mit den Kommunen entspricht der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 06.12.01. Diesem positiven Beispiel sollten auch die anderen Betreiber (Mannesmann-Vodafone, T-Mobile) folgen.

Auch E-Plus sollte die Möglichkeit nutzen und sich, gemäß Vereinbarung, mit den anderen Betreibern einen Standort "Sandkopf" teilen. Sie würden damit auch eine Versorgung aller o. g. Gemeinden sicherstellen. Der bis jetzt genutzte, jedoch zu dicht am Dorf platzierte Sendemast, könnte an einem anderen Standort genutzt werden. Dieser Vorschlag ist seitens der Kommunen und des jetzigen Vertragspartners (Evangelisches Presbyterium) im Sinne eines einvernehmlichen Kompromisses an E-Plus heranzutragen.

 

Grundsätzlich sollten jedoch nicht mehr Sendeanlagen als nötig installiert werden, d. h. dass die Betreiber zunächst Bedarfsanalysen durchführen sollten, bevor sie den Standort nutzen.

 

Auf Dauer können die Mobilfunkbetreiber nur im Einvernehmen mit der Bevölkerung (sind letztendlich die Kunden!!!) Lösungen anstreben, sodass für alle Seiten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden!