Vertreter: Klaus und Sieglinde Lorscheider Züsch,
den 17.05.03
Schulstraße 15
54422 Züsch
Im
Internet: www.bi-zuesch-neuhuetten.de.vu
Sehr geehrte Damen und Herren des Presbyteriums,
sehr
geehrter Herr Pfarrer Sorg,
die
Stellungnahme von E-Plus zum Gutachten von Herrn Mehlis verdeutlicht wiederum
das kompromisslose Vorgehen eines Großunternehmens und passt zu dem bisher
gezeigten Verhalten. Für die teilweise diffamierenden Äußerungen gegen Herrn
Mehlis und den Stand der Baubiologen müsste E-Plus zunächst den Beweis
antreten.
Insgesamt
scheint der Firma E-Plus die Bürgerinitiative ein großer Dorn im Auge zu sein,
dass Sie sich auf ein solches Niveau herablässt.
Herr
Mehlis schreibt in der Mail vom 16.05.03:
"Diese
Antwort von E-Plus ist leider typisch für Mobilfunkbetreiber. Fakt ist, dass
sie an den Messmethoden und Ergebnissen nichts aussetzen können - lediglich die
Interpretation wird kritisiert. Zur fachlichen Kompetenz möchte ich noch
anmerken, dass ich Vorsitzender eines Bonner Instituts bin, dessen Mitglieder
u.a. ein Dipl.-Ing. für Elektrotechnik, ein Diplom-Biologe, ein Diplom-Chemiker
und ein Dipl.-Ing. für Architektur sind. Ich denke, dass wir durchaus über
genug fachliche und wissenschaftliche Kompetenz verfügen, um korrekte Messungen
durchführen, wissenschaftliche Veröffentlichungen bewerten und Messergebnisse
interpretieren zu können.
Was die finanziellen Interessen der beteiligten Parteien betrifft: hier
erübrigt sich wohl ein Kommentar.
Viele der Kommentare von E-Plus zu den kritisierten Aussagen lassen sich durch
neueste Veröffentlichungen widerlegen, einige sind schlicht unwahr."
Für
die Bürgerinitiative steht fest, dass der derzeitige Streit unter den
Fachleuten, ob die Strahlung auf den menschlichen Organismus
gesundheitsschädlich wirkt oder nicht, bis auf weiteres nicht gelöst werden
kann. Es besteht jedenfalls kein Anlass zur Entwarnung.
Fakt
ist, dass die Messungen von Herrn Mehlis in jeder Hinsicht korrekt durchgeführt
wurden.
Bestätigt
wird dies auch dadurch, dass das Landesamt für Umweltschutz bei seinen
Messungen zu "ähnlichen" Ergebnissen kam.
Dass
diese für die Außenmessungen nur einen Durchschnittswert angeben sowie eine
Frequenz (siehe Anlage 1 – Aufzeichnung Spektrumanalyser aus dem Gutachten
Mehlis) unerwähnt lassen, ist uns allerdings unverständlich.
E-Plus
bewertet die Messergebnisse natürlich im Sinne der Interessen Ihres
Unternehmens und nicht aus Vorsorgegesichtspunkten.
Wie
sich eine langjährige Dauerbestrahlung auswirkt, kann bis jetzt niemand mit
Sicherheit voraussagen. Jedenfalls gibt es viele Hinweise auf eine mögliche
Schädlichkeit.
Dies
genügt uns und unseren Kindern in Züsch und Neuhütten. Wir wollen nicht
Versuchskanichen für eine noch nicht vollends erprobte Technologie sein.
Im
Gegenteil: aus Fürsorge für die Menschen muss jetzt und nicht nach
Jahren gehandelt werden.
Wie
es in anderen Lebensbereichen leider oft geschieht, (z.B. auch im
Straßenverkehr jüngst in Züsch) darf "das Kind nicht erst in den Brunnen
fallen", ehe entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
Wir
haben in unserer Region Alternativstandorte (siehe Anlage 2), an denen auch
E-Plus partizipieren könnte. Andere Mobilfunkbetreiber haben hier bereits über
die Verbandsgemeinde angefragt.
Verlassen
Sie sich nicht auf einseitige Stellungnahmen und Gutachten eines
gewinnorientierten Mobilfunkbetreibers. Die Personen, die heute noch die
Unbedenklichkeit Ihrer Produkte garantieren und die Gewinne einstreichen,
interessieren sich offensichtlich nicht für die Folgen von morgen und sind in
einigen Jahren vielleicht überhaupt nicht mehr dort beschäftigt und ggf. nicht
mehr haftbar.
Natürlich
haben Sie die Möglichkeit, mit der Durchführung eines weiteren Informations-
oder Diskussionsabends mit kompetenten Vertretern beider Seiten oder auch durch
die Beauftragung eines weiteren unabhängigen Gutachters weitere Argumente für
eine Entscheidung zu erlangen.
Ob
dies schließlich mehr Klarheit in die Sachlage bringt, ist eher fraglich.
Letztendlich
müssen Sie überlegen, ob Sie sich für die Interessen der Firma E-Plus oder der
hier lebenden Menschen einsetzen wollen.
Können
Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn irgendein Mensch möglicherweise
jetzt oder nach Jahren an den Folgen der Dauerbestrahlung (ob dann kausal
beweisbar oder nicht!) erkrankt?
Wir
bitten Sie nochmals, jetzt zu handeln und Ihrer Zusage nachzukommen,
gegenüber E-Plus zumindest die fristgerechte Kündigung des derzeitigen
Standortes auszusprechen.
Üben
Sie damit den notwendigen Druck auf E-Plus aus, damit die Senderleistung
reduziert, bzw. eine Standortverlagerung jetzt, aber spätestens bei
Vertragsablauf erfolgt.
Es liegt jetzt allein in Ihrer Hand, ob Vorsorgemaßnahmen
getroffen werden oder nicht.
Natürlich
ist die Bürgerinitiative auch gerne zu einem weiteren Gespräch mit dem
Presbyterium bereit, auch unter Beteiligung von Vertretern der Gemeinden oder
Verbandsgemeinde.
Mit
freundlichen Grüßen
Vertreter:
Klaus
Lorscheider Sieglinde
Lorscheider
Siegfried
Arend Bärbel Haag Stefan Butterbach
1.
2 Aufzeichnungen Spektrumanalyser aus dem Gutachten Mehlis
2.
Infoblatt der Bürgerinitiative zu Alternativstandorten
In Durchschrift an:
Gemeindevertretungen
Züsch und Neuhütten
Verbandsbürgermeister
und Verbandsgemeinderat Hermeskeil
Anlage 1:
Bei den Messungen von Herrn
Mehlis am 15.02.03 wurden 2 Frequenzen gemessen: 1,86880 GHz und 1,85744 GHz
(siehe Aufzeichnungen des Spektrumanalyser):
Auszug aus dem Gutachten des
Baubiologen Mehlis v. 15.02.03 (Seite 13):
Kommentar zur 2. Frequenz
von Herrn Mehlis in einer Email an die BI v. 19.03.03:
"Die 2. Frequenz ist
nichts ungewöhnliches. So gut wie alle Antennen an
einer Mobilfunkbasisstation haben mehrere Kanäle (Frequenzen): das D-Netz
besitzt in aller Regel 4 (d.h. also: eine Antenne ist vier Antennen), das
E-Netz meistens 2. Das sind die Frequenzen für den Downlink
(Vom Mast zum Handy im Bereich zwischen 1,805 – 1,880 GHz). Dazu kommen die
Frequenzen (wiederum 2) für den Uplink (vom Handy zum
Mast im Bereich zwischen 1,710-1,785 GHz)."
Anlage 2
Die
Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch-Neuhütten" informiert!!!
Seitens der
Bürgerinitiative wird der Standort "Sandkopf" favorisiert!!!
Nach Möglichkeit sollte
der bereits bestehende, ehemalige Militär-Sender von allen Betreibern genutzt
werden.
Der SWR-Sender (Retzenkopf) liegt nach Meinung der BI noch zu nahe an bewohntem
Gebiet!
Kriterien zur Standortauswahl: siehe Rückseite
Die Entfernungen vom Sandkopf zu bewohntem
Gebiet betragen im einzelnen:
Züsch: ca. 3,7 km
Neuhütten
(Zinsershütten): ca. 3,7 km
Muhl: ca. 1,6
km
Börfink:
ca. 4,0
km
Damflos: ca. 3,0 km
Thiergarten:
ca. 3,0 km
Auch
wenn eine in größerer Entfernung stehende Anlage womöglich mit höherer Leistung
sendet, so ist die Strahlenbelastung, die bei der Bevölkerung ankommt, dennoch
geringer, denn die Belastung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab.
Mit
dem Senderstandort "Sandkopf" wäre zudem gewährleistet, dass
Handyempfang in der gesamten Region möglich wäre und nicht nur in den
Ortschaften.
Vorteile der Alternativstandorte,
insbesondere Sandkopf:
(analog der Stellungnahme der
BI v. 07.04.03 zur Standortanfrage "Sandkopf" des Betreibers O2
an die Verbandsgemeinde)
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz der
Bürgerinnen und Bürger von Züsch, Neuhütten, Muhl, Börfink,
Damflos und Thiergarten zu gewährleisten, müssen bei der Standortauswahl
für den Mobilfunksender und der anschließenden Vertragsgestaltung
unbedingt folgende Positionen erfüllt werden:
5.
Sind die o. g. Werte nicht eingehalten, so müssen Belastungsreduzierungen
ggf. durch folgende Änderungen am Sender erfolgen:
Zur Auswahl und Festlegung eines Standortes sollten alle
Unternehmen analog "O2" an die Gemeinden herantreten. Die
Kontaktaufnahme mit den Kommunen entspricht der freiwilligen
Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 06.12.01. Diesem positiven
Beispiel sollten auch die anderen Betreiber (Mannesmann-Vodafone, T-Mobile)
folgen.
Auch
E-Plus sollte die Möglichkeit nutzen und sich, gemäß Vereinbarung, mit
den anderen Betreibern einen Standort "Sandkopf" teilen. Sie
würden damit auch eine Versorgung aller o. g. Gemeinden sicherstellen. Der bis
jetzt genutzte, jedoch zu dicht am Dorf platzierte Sendemast, könnte an einem
anderen Standort genutzt werden. Dieser Vorschlag ist seitens der Kommunen
und des jetzigen Vertragspartners (Evangelisches Presbyterium) im Sinne eines
einvernehmlichen Kompromisses an E-Plus heranzutragen.
Grundsätzlich
sollten jedoch nicht mehr Sendeanlagen als nötig installiert werden, d. h. dass
die Betreiber zunächst Bedarfsanalysen durchführen sollten, bevor sie den
Standort nutzen.
Auf
Dauer können die Mobilfunkbetreiber nur im Einvernehmen mit der Bevölkerung
(sind letztendlich die Kunden!!!) Lösungen anstreben, sodass für alle Seiten
zufriedenstellende Lösungen gefunden werden!