Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“
Vertreter: Klaus
und Sieglinde Lorscheider Züsch,
den 10.01.02
Schulstraße 15
54422 Züsch
Evangelisches Presbyterium Hermeskeil-Züsch
Vorsitzende: Frau Pfarrerin Heike Diederich
Betr.: Mobilfunksendeanlagen in Züsch
Sehr geehrte Damen und Herren des Presbyteriums,
auch nach der Informationsveranstaltung am 04.01.02 in der
Mehrzweckhalle in Züsch, zu der Sie leider nicht alle erschienen sind, möchte
die Bürgerinitiative (BI) jederzeit fair und offen mit den jeweiligen
Entscheidungsträgern kooperieren. Dies bedeutet, dass die betreffenden Gremien
über Ziele und Maßnahmen uneingeschränkt informiert werden.
Im folgenden Schreiben möchten wir Sie über die
grundsätzlichen Ziele und Argumentationsstandpunkte der BI informieren. Es
soll Ihnen auch dazu dienen, sich ein Bild über unsere Initiative und ihre
Forderungen zu machen.
Die BI möchte ganz klar darauf hinweisen, dass sie generell
weder gegen Mobilfunk noch den technologischen Fortschritt ist, sondern Ziel
ihrer Aktivitäten ist, dass die Mobilfunkbetreiber im Konsens mit den Gemeinden
auf Alternativstandorte in ausreichendem Abstand zu bewohntem Gebiet
ausweichen, wo die mögliche Gefährdung der Bevölkerung auf ein Mindestmaß
reduziert ist (siehe auch Schreiben an die Gemeinden vom 19.12.01)..
Dies würde auch der freiwilligen Selbstverpflichtung der
Mobilfunkbetreiber entsprechen, die laut Aussage des Bundesumweltministers
Jürgen Trittin, die Kommunen bei der Standortauswahl verbindlich einbeziehen
sollen. Insbesondere sind Standorte in der Nähe von Schulen und Kindergärten zu
vermeiden.
So könnte man sich bspw. Lösungen wie bei Waldweiler
vorstellen (siehe Zeitungsartikel aus TV v. 11.12.01), wo mehrere Sender
(Fernsehen, Rundfunk, E-Plus, D1) an einem großen Mast auf dem Teufelskopf
angebracht wurden. Das bedeutet genügend Entfernung zu jedem Wohngebiet, aber
trotzdem, aufgrund der Höhe, ausreichenden Empfang.
Dies hätte auch den Vorteil, dass man wirklich flächendeckenden Empfang hätte,
d. h. nicht nur inmitten der Städte und Dörfer (wo man eh auf herkömmliche
Telefone zurückgreifen kann), sondern auch in den unbewohnten Regionen. Denn
gerade dort, wo man ein Handy am notwendigsten braucht (z.B. bei einer Panne
oder einem Unfall fern ab von bewohnten Gebieten), funktioniert das Handy
oftmals nicht, weil dort kein Empfang besteht.
Die BI möchte zudem bewirken, dass Ihr Vorgehen in Züsch und
Neuhütten auch in anderen Gemeinden, vielleicht auch in Hermeskeil, als
Initialzündung dient und entsprechende Aktivitäten ausgelöst werden.
Nachfolgend wollen wir einige Argumente auflisten, die der
BI von einigen Bürgern oder auch den Angehörigen der Entscheidungsgremien
entgegengebracht wurden.
Im Anschluss schildern wir jeweils unsere Gegenargumente.
- Wenn
wir (Kirchen) den Sender nicht nehmen, wird ihn ein anderer Privatmann
bekommen
- Es
ist fraglich, ob ein Mobilfunkbetreiber so verfahren wird, denn auch er
will nicht um jeden Preis den Dorffrieden stören. Auch andere Dörfer
würden im Vorfeld aufmerksam. Das geschäftsorientierte u. rücksichtlose
Vorgehen einer solchen Firma würde bekannt werden.
- Die
Betreiber sind zudem dazu angehalten (auch Aussage des
Bundesumweltministers Trittin, Bericht am 07.12.01, 15.00 in SWR1)
zukünftig im Konsens mit der Gemeinde
einen geeigneten Standort auszuwählen und diese nicht einfach zu umgehen.
- Ein
weiterer wichtiger Faktor ist hier ebenso die brandneue Baugenehmigungspflicht
von Mobilfunkanlagen im Rahmen einer Nutzungsänderung von Gebäuden.
Hiernach benötigt sowohl die Kirche als auch jeder Privatmann zukünftig
eine entsprechende Genehmigung, wobei auch die Zustimmung der Gemeinde
benötigt wird.
- Zudem
wird an die Moral unserer Bürger in Züsch und Neuhütten appelliert.
Wer sich trotz dem Appell einen Sender aufs Dach bauen lässt, ist nur auf
seinen finanziellen Vorteil bedacht und steht einer möglichen Gesundheitsschädigung
seiner Mitmenschen gleichgültig gegenüber.
- Hierauf wurden auch die
Mobilfunkbetreiber hingewiesen (Brief der BI an die Firma D1).
Diese werden dann von der BI bzgl. ihres rigorosen Vorgehens ins
Kreuzfeuer der Öffentlichkeit genommen.
- Nach
unserem Empfinden ist die BI auch die letzte Chance, diese Anlagen
flächendeckend in unseren Dörfern zu verhindern. Wenn die Kirche nicht
mit gutem Beispiel vorangeht, kann man auch nicht von einem Privatmann
erwarten, dass er ein derartiges Angebot ausschlägt.
- BI
verbreitet Panik
- Auf
keinen Fall!
Sowohl die Initiatoren als auch die vielen Helfer haben lediglich offen
informiert und auf mögliche Folgen sachlich und argumentativ hingewiesen.
Keinesfalls wurden hier unlautere Mittel angewandt, um eine Person zur
Unterschrift zu bewegen.
Eher umgekehrt: bei Unentschlossenen hat man mehrtägige Bedenk- u.
Informationszeiten eingeräumt und dann erst nach Tagen bezüglich einer
Unterschrift nachgefragt.
Information und Warnung vor potentiellen Gefahren in ruhiger und
sachlicher Form darf nicht als „Panikmache“ abgestempelt werden.
Es ist auch nicht recht, das Urteilsvermögen und Rechtsempfinden von
mündigen Bürgern einfach so in Frage zu stellen.
- Die
Aktion richtet sich gegen die Kirche
- Diese
Aussage stimmt absolut nicht.
Sinn und Zweck der Initiative ist generell zu bewirken, dass
Mobilfunksendeanlagen aus dem Dorfkern und aus unmittelbarer
(gefährlicher) Nähe zum Dorf entfernt bzw. erst gar nicht errichtet
werden.
Hierzu bedient sich die Bürgerinitiative aller rechtsstaatlichen und
legalen Mittel, wobei hiervon gleichermaßen Institutionen und Privatleute
betroffen sind.
- Strahlen
sind heute überall in der Luft, alles macht krank, man weiß nicht wo es
herkommt
- Richtig
ist, dass Microwelle, Handy u. auch Dect-Telefone daheim strahlen, auch
PC, TV und Radiowecker.
- Aber:
ich entscheide selbst ob und wann ich diese Geräte benutze.
Wenn ich sie nicht möchte, ziehe ich sie vom Netz oder benutze sie nur
selten.
Ich kann für mich selbst entscheiden, wie oft ich am Tag mobil
telefoniere und ob ich meinen Kindern ein solches Gerät kaufe. Wenn ich
der Meinung bin, dass es auf Dauer gesundheitsschädlich ist, werde ich es
bestimmt nicht tun.
- Das
kann ich mit einem Sendeturm in unmittelbarer Nähe nicht machen.
Der strahlt 24 h lang, rund um die Uhr, tagsüber und nachts.
Aber gerade im Schlaf kann die Sache tückisch sein, da ich mich ca. 8 h
am gleichen Platz aufhalte. Und wenn mein Haus gerade in Wellenrichtung
und
–höhe liegt, so kann ich in dieser Zeit eine volle Dosis abbekommen.
- Man
kann in der heutigen Zeit bestimmt nicht alle Faktoren ausschalten, die
für uns gesundheitsschädlich sein können. Man muss aber irgendwo einen
Anfang machen (und bei Mobilfunksendern ist dies garantiert ein
entscheidender!), ansonsten haben wir tatsächlich zu keinem Zeitpunkt
mehr die Chance, uns vor Elektrosmog und hochfrequenten Wellen zu
schützen.
- Es
werden ständig Messungen (z.B. durch den Tüv) durchgeführt
- Tüv-Gutachten
bewerten die Ergebnisse ausschließlich nach thermischen Maßstäben a la
Verordnung und DIN/VDE. Schon bei geringen Abständen außerhalb des
Schutzbereichs (10 – 15 m) liegt die Strahlung schon unterhalb der
Grenzwerte und wäre somit i. O..
Dabei werden absolut die nichtthermischen (biologischen) Effekte
ausgelassen, die auf Mensch und Tier wirken können.
- Insbesondere
wenn später auf UMTS umgeschaltet wird u. die Sender so richtig Power
machen (damit z.B. Videofilme aus dem Internet aufs Handy heruntergeladen
werden können) geschieht dies für uns sehr unmerklich, aber die Belastung
für unsere Gesundheit wird enorm.
Und das tolle daran: Auch dann misst der Tüv nur die Wärmestrahlung, die
sich in diesem Falle auch nicht erhöht und die derzeitigen Grenzwerte
unterschreitet – eigentlich ein Witz, oder?
- Handys
funktionieren nur, wenn die Sender sich in unmittelbarer Nähe befinden
- Unwahr
(siehe Waldweiler)
Für die Betreiber ist es nur billiger, wenn sie in die Dörfer gehen. Sie
brauchen keine Stromzufuhr zu legen und keinen Mast zu setzen.
- Die
Reichweite der Sender geht mehrere Kilometer weit.
Für die Menschen ist jedoch jeder Meter weiter ein Gewinn für die
Gesundheit
(Faktoren für eine Strahlenbelastung sind zum einen die Entfernung sowie
auch die Höhenlage zum Turm)
- Der
Staat gibt doch Grenzwerte vor, die eingehalten sind
- Richtig!
Aber:
Für die Strahlung der Mobilfunksender gibt es gesetzliche Grenzwerte. In
diesen sind nur thermische Wirkungen enthalten. Dies bedeutet nur einen
Schutz vor Hitzestress. Somit werden i.d.R. in 2 – 6 Metern Abstand vom
Sender die Grenzwerte eingehalten. Deshalb sind die jetzigen Grenzwerte
keine Vorsorgewerte und bieten, außer vor der Überwärmung des Körpers,
keinerlei Schutz für den Menschen.
In vielen Gutachten und Studien namhafter Wissenschaftler ist jedoch
ersichtlich, dass die sog. nichtthermischen (biologischen) Wirkungen
schon bei geringen Strahlungsintensitäten (um ein vielfaches unter den
bestehenden Grenzwerten) bereits gesundheitliche Konsequenzen haben
können.
- Warum
senkt der Staat nicht einfach die Grenzwerte im Bundesimmissionsschutzgesetz
oder ändert auch das Baurecht dahingehend, dass hier Genehmigungen der
Kommunen für das Aufstellen von Sendern erforderlich sind?
Der Staat hat an den UMTS-Lizenzen 100 Milliarden DM verdient und kann
nun nicht im Umkehrschluss sagen: "Wir schränken euch beim
Aufstellen der Sender ein“.
Denn: Eine Hand wäscht die andere und das Geld ist in den leeren Kassen
des Bundes sehr willkommen.
- Aber
sollen wir denn nun Versuchskaninchen für Politik und Technologie sein?
Wenn es in ein paar Jahren evtl. heißt, dass die Strahlung doch schädlich
ist, ist es für uns in Züsch und Neuhütten zu spät. Vielleicht sind bis dahin schon viele an der
Strahlung erkrankt, was natürlich für den einzelnen niemals
nachweisbar sein wird.
Die Kirchen u. a. werden von ihren Verträgen zurücktreten (Klauseln
dieser Art sind ja in den Verträgen vorhanden!) und die Bürger bleiben
auf ihren Gesundheitsschäden sitzen. Regressforderungen an Kirchen und
Staat sind natürlich ausgeschlossen. Diese haben ja immer nach dem
neuesten Stand der Technik gehandelt.
- Anlage
nach dem Stand der heutigen Technik
- Die kommerziell
orientierten Mobilfunkbetreiber verweisen auf geltende Grenzwerte, die
von ihren Anlagen nicht überschritten werden. Garantieren aber diese
Grenzwerte wirklich, dass die Strahlen – objektiv gesehen – nicht
gesundheitsschädlich sind?
Aufgrund vieler wissenschaftlicher Untersuchungen sind hier ernsthafte
Zweifel angebracht, denn der sogenannte "Stand der Technik“ musste
schon oft im Nachhinein korrigiert werden.
Nur dann
kann es für viele Menschen unserer Gemeinden bereits zu spät sein.
- Regressforderungen
seitens der Betreiberfirmen bei Rücktritt v. Vertrag
- Die
Betreiber werden die Kirchen nicht verklagen. Dies würde für die Firmen
zuviel Aufruhr bedeuten!
Ein langwieriger Rechtsstreit, der nicht viel bringt, wäre die Folge,
nach dem Motto“ Mobilfunkbetreiber gegen Kirche“.
Dadurch werden auf der anderen Seite durch negative Publicity Millionen verloren.
Viele Kunden würden sich anderen Firmen zuwenden.
- Die
Firmen müssen eher aufpassen, dass sie nicht selbst verklagt werden, wenn
später Schäden auftreten sollten (siehe Zigarettenindustrie).
- Zudem
ist eine solche Bürgerbewegung, mit solch überzeugendem vorläufigen
Ergebnis sicherlich als triftiger Grund zu sehen, vom Vertrag
zurückzutreten.
Nach dem Motto: wir gingen von falschen Voraussetzungen aus und haben nun
den Bürgerwillen erkannt.
- Zudem
war man damals sehr einseitig, lediglich von Gutachten der
Betreiberfirma, informiert, sodass beim Vorliegen anderer Informationen
womöglich vielleicht schon damals anders entschieden worden wäre.
- Selbst
wenn trotz dieser Fakten die Firma einen Rechtsstreit wagen würde, ist es
den Preis der Gesundheit wert, die für uns immer noch das höchste Gut
darstellt.
In vorliegender Sache kommt aber noch ein entscheidender und
alles überragender Fakt hinzu. In einem Bürgerentscheid
(Unterschriftenaktion) ist seitens der Bürgerinnen u. Bürger sowie des
Gemeindevorstandes und aller anderer Betroffener ganz klar aufgezeigt worden,
dass sie mit dem Beschluss, einen Mobilfunksender im Dorfkern oder
unmittelbarer Nähe zum Dorf aufzustellen, nicht einverstanden sind.
Ein solches Bürgerbegehren darf nicht außer acht gelassen
werden, denn das würde unserem Demokratieverständnis zuwiderlaufen.
Im vorliegenden Fall hat ein 7- bzw. 9-köpfiges Gremium, das originär für die
Finanzverwaltung der Pfarrei (Verwaltungsrat, Presbyterium) zuständig ist,
einen Beschluss gefasst, der die ganze Gemeinde berührt. Denn die möglichen
Gefahren machen nicht halt vor katholisch oder evangelisch, vor politischer
Gesinnung oder Dorfgrenzen. Jeder kann Betroffener sein.
Die Kirchen berufen sich hauptsächlich auf Gutachten seitens der
Betreiberfirmen, die eine Unbedenklichkeit der Anlagen zusichern. Sie sind
(zumindest, was die katholische Kirche betrifft) durch Verträge abgesichert,
aus denen sie, falls doch etwas passiert, schnell austreten können.
Doch, was ist, wenn dennoch in ein paar Monaten oder Jahren gesundheitliche
Beeinträchtigungen auftreten?
Schön, die Kirche tritt dann von ihrem Vertrag zurück.
Aber wie sieht es dann mit den Menschen aus, die bis dahin möglicherweise krank
geworden sind. Wer gibt ihnen die Gesundheit zurück?
Und wen trifft es hier am ehesten? Meistens sind die Schwachen unserer
Gesellschaft (Kranke, Kinder und alte Menschen) hiervon betroffen.
In unserem Fall gibt es nur eine einzige Möglichkeit:
Solange Gesundheitsrisiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, darf man
nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist und erst dann versuchen,
etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken.
Der D2-Sender darf somit niemals im Glockenturm der katholischen Kirche in
Betrieb genommen werden und der E-Plus-Sender muss in ausreichende Entfernung
zum Dorf gesetzt werden.
Denn die Gesundheit ist unser höchstes Gut, das mit allem Geld nicht
aufzuwiegen ist. Die bloße Ignoranz von möglichen Gesundheitsgefahren, sowie
deren Verharmlosung, kann und darf nicht auf dem Rücken der hier lebenden
Menschen ausgetragen werden.
Mit der BI haben wir in Züsch und Neuhütten vermutlich die letzte Chance, eine
flächendeckende Errichtung von Sendern innerhalb der Dorfgrenzen zu verhindern.
Wenn wir diese verpassen, geht es später nicht mehr darum, dass wir die Sender
in sicherer Entfernung aufstellen, sondern es stellt sich dann nur noch die
Frage: „Wer bekommt den nächsten Sender aufs Dach. Denn wenn ich sowieso
verstrahlt werde, dann kann ich auch dabei Geld verdienen.“
Und was dieses Szenario für unsere Gesundheit bedeutet, wollen wir uns erst gar
nicht vorstellen.
Beide Bürgermeister sowie eine große Anzahl an Gemeinderäten identifizieren
sich ebenfalls mit den Forderungen der BI. Sie sind auch der Meinung, dass
nicht länger über die Köpfe der Gemeinde hinweg in solchen Angelegenheiten
entschieden werden darf.
Deshalb fordern wir beide Kirchen nochmals auf, sich im
Sinne der Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden und um
jeden Preis von ihren Verträgen zurückzutreten. Eine sinnvolle Lösung im
Einvernehmen mit den Gemeinden wird sicher gefunden werden.
Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies
Züsch-Neuhütten“,
getragen von der absoluten Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen in Züsch und
Neuhütten, wird ihre Ziele und Argumentation mit aller Entschlossenheit
verfolgen, auch unter Zuhilfenahme politischer Gremien sowie öffentlicher
Medien.
Wir
hoffen, dass Sie unseren Ausführungen entsprechende Beachtung schenken und zu
einer Entscheidung gelangen, die im Sinne aller Betroffenen eine akzeptable
Lösung, auch zur Wahrung des pastoralen Friedens innerhalb unserer Gemeinden,
darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“
Vertreter: Klaus
Lorscheider Sieglinde
Lorscheider
Anlagen: 1
Ergebnisliste "Unterschriftenaktion“
1 Infomappe
der BI „Gefahren durch Mobilfunksendeanlagen“
1
Broschüre der BI "Informationen über Mobilfunkstrahlung“
1 Schreiben an
die Gemeinden Züsch und Neuhütten v. 19.12.01
1
Zeitungsausschnitt (Waldweiler)
1 Stellungnahme des
Bundesumweltministers Trittin
In Durchschrift:
Bürgermeister und Gemeinderäte von Züsch und Neuhütten
Verbandsbürgermeister und Verbandsgemeinderat in Hermeskeil