Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

Vertreter:         Klaus und Sieglinde Lorscheider                                             Züsch, den 10.01.02

Schulstraße 15

54422 Züsch

 

 

 

 

Evangelisches Presbyterium Hermeskeil-Züsch

Vorsitzende: Frau Pfarrerin Heike Diederich

 

 

 

Betr.:  Mobilfunksendeanlagen in Züsch

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Presbyteriums,

 

 

auch nach der Informationsveranstaltung am 04.01.02 in der Mehrzweckhalle in Züsch, zu der Sie leider nicht alle erschienen sind, möchte die Bürgerinitiative (BI) jederzeit fair und offen mit den jeweiligen Entscheidungsträgern kooperieren. Dies bedeutet, dass die betreffenden Gremien über Ziele und Maßnahmen uneingeschränkt informiert werden.

 

Im folgenden Schreiben möchten wir Sie über die grundsätzlichen Ziele und Argumentations­standpunkte der BI informieren. Es soll Ihnen auch dazu dienen, sich ein Bild über unsere Initiative und ihre Forderungen zu machen.

 

Die BI möchte ganz klar darauf hinweisen, dass sie generell weder gegen Mobilfunk noch den technologischen Fortschritt ist, sondern Ziel ihrer Aktivitäten ist, dass die Mobilfunkbetreiber im Konsens mit den Gemeinden auf Alternativstandorte in ausreichendem Abstand zu bewohntem Gebiet ausweichen, wo die mögliche Gefährdung der Bevölkerung auf ein Mindestmaß reduziert ist (siehe auch Schreiben an die Gemeinden vom 19.12.01)..

Dies würde auch der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber entsprechen, die laut Aussage des Bundesumweltministers Jürgen Trittin, die Kommunen bei der Standortauswahl verbindlich einbeziehen sollen. Insbesondere sind Standorte in der Nähe von Schulen und Kindergärten zu vermeiden.

So könnte man sich bspw. Lösungen wie bei Waldweiler vorstellen (siehe Zeitungsartikel aus TV v. 11.12.01), wo mehrere Sender (Fernsehen, Rundfunk, E-Plus, D1) an einem großen Mast auf dem Teufelskopf angebracht wurden. Das bedeutet genügend Entfernung zu jedem Wohngebiet, aber trotzdem, aufgrund der Höhe, ausreichenden Empfang.
Dies hätte auch den Vorteil, dass man wirklich flächendeckenden Empfang hätte, d. h. nicht nur inmitten der Städte und Dörfer (wo man eh auf herkömmliche Telefone zurückgreifen kann), sondern auch in den unbewohnten Regionen. Denn gerade dort, wo man ein Handy am notwendigsten braucht (z.B. bei einer Panne oder einem Unfall fern ab von bewohnten Gebieten), funktioniert das Handy oftmals nicht, weil dort kein Empfang besteht.

 

Die BI möchte zudem bewirken, dass Ihr Vorgehen in Züsch und Neuhütten auch in anderen Gemeinden, vielleicht auch in Hermeskeil, als Initialzündung dient und entsprechende Aktivitäten ausgelöst werden.

Nachfolgend wollen wir einige Argumente auflisten, die der BI von einigen Bürgern oder auch den Angehörigen der Entscheidungsgremien entgegengebracht wurden.
Im Anschluss schildern wir jeweils unsere Gegenargumente.

 

 

In vorliegender Sache kommt aber noch ein entscheidender und alles überragender Fakt hinzu. In einem Bürgerentscheid (Unterschriftenaktion) ist seitens der Bürgerinnen u. Bürger sowie des Gemeindevorstandes und aller anderer Betroffener ganz klar aufgezeigt worden, dass sie mit dem Beschluss, einen Mobilfunksender im Dorfkern oder unmittelbarer Nähe zum Dorf aufzustellen, nicht einverstanden sind.

 

Ein solches Bürgerbegehren darf nicht außer acht gelassen werden, denn das würde unserem Demokratieverständnis zuwiderlaufen.

Im vorliegenden Fall hat ein 7- bzw. 9-köpfiges Gremium, das originär für die Finanzverwaltung der Pfarrei (Verwaltungsrat, Presbyterium) zuständig ist, einen Beschluss gefasst, der die ganze Gemeinde berührt. Denn die möglichen Gefahren machen nicht halt vor katholisch oder evangelisch, vor politischer Gesinnung oder Dorfgrenzen. Jeder kann Betroffener sein.
Die Kirchen berufen sich hauptsächlich auf Gutachten seitens der Betreiberfirmen, die eine Unbedenklichkeit der Anlagen zusichern. Sie sind (zumindest, was die katholische Kirche betrifft) durch Verträge abgesichert, aus denen sie, falls doch etwas passiert, schnell austreten können.


Doch, was ist, wenn dennoch in ein paar Monaten oder Jahren gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten?
Schön, die Kirche tritt dann von ihrem Vertrag zurück.
Aber wie sieht es dann mit den Menschen aus, die bis dahin möglicherweise krank geworden sind. Wer gibt ihnen die Gesundheit zurück?
Und wen trifft es hier am ehesten? Meistens sind die Schwachen unserer Gesellschaft (Kranke, Kinder und alte Menschen) hiervon betroffen.

In unserem Fall gibt es nur eine einzige Möglichkeit:
Solange Gesundheitsrisiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, darf man nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist und erst dann versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken.
Der D2-Sender darf somit niemals im Glockenturm der katholischen Kirche in Betrieb genommen werden und der E-Plus-Sender muss in ausreichende Entfernung zum Dorf gesetzt werden.

Denn die Gesundheit ist unser höchstes Gut, das mit allem Geld nicht aufzuwiegen ist. Die bloße Ignoranz von möglichen Gesundheitsgefahren, sowie deren Verharmlosung, kann und darf nicht auf dem Rücken der hier lebenden Menschen ausgetragen werden.
Mit der BI haben wir in Züsch und Neuhütten vermutlich die letzte Chance, eine flächendeckende Errichtung von Sendern innerhalb der Dorfgrenzen zu verhindern.
Wenn wir diese verpassen, geht es später nicht mehr darum, dass wir die Sender in sicherer Entfernung aufstellen, sondern es stellt sich dann nur noch die Frage: „Wer bekommt den nächsten Sender aufs Dach. Denn wenn ich sowieso verstrahlt werde, dann kann ich auch dabei Geld verdienen.“
Und was dieses Szenario für unsere Gesundheit bedeutet, wollen wir uns erst gar nicht vorstellen.


Beide Bürgermeister sowie eine große Anzahl an Gemeinderäten identifizieren sich ebenfalls mit den Forderungen der BI. Sie sind auch der Meinung, dass nicht länger über die Köpfe der Gemeinde hinweg in solchen Angelegenheiten entschieden werden darf.

 

Deshalb fordern wir beide Kirchen nochmals auf, sich im Sinne der Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden und um jeden Preis von ihren Verträgen zurückzutreten. Eine sinnvolle Lösung im Einvernehmen mit den Gemeinden wird sicher gefunden werden.

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch-Neuhütten“,
getragen von der absoluten Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen in Züsch und Neuhütten, wird ihre Ziele und Argumentation mit aller Entschlossenheit verfolgen, auch unter Zuhilfenahme politischer Gremien sowie öffentlicher Medien.

 

Wir hoffen, dass Sie unseren Ausführungen entsprechende Beachtung schenken und zu einer Entscheidung gelangen, die im Sinne aller Betroffenen eine akzeptable Lösung, auch zur Wahrung des pastoralen Friedens innerhalb unserer Gemeinden, darstellt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

 

 

 

 

Vertreter:         Klaus Lorscheider                               Sieglinde Lorscheider

 

Anlagen:         1 Ergebnisliste "Unterschriftenaktion“

1 Infomappe der BI „Gefahren durch Mobilfunksendeanlagen“

                        1 Broschüre der BI "Informationen über Mobilfunkstrahlung“

1 Schreiben an die Gemeinden Züsch und Neuhütten v. 19.12.01

                        1 Zeitungsausschnitt (Waldweiler)

                        1 Stellungnahme des Bundesumweltministers Trittin

 

In Durchschrift:

Bürgermeister und Gemeinderäte von Züsch und Neuhütten

Verbandsbürgermeister und Verbandsgemeinderat in Hermeskeil