Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

Vertreter:         Klaus und Sieglinde Lorscheider                                             Züsch, den 15.01.02

Schulstraße 15

54422 Züsch

 

 

 

 

Evangelisches Presbyterium Hermeskeil-Züsch

Vorsitzende: Frau Pfarrerin Heike Diederich

 

 

 

Betr.:  Mobilfunksendeanlage der Firma E-Plus in Züsch

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Presbyteriums,

 

seitens der BI sind wir sehr erfreut über Ihre kooperative Haltung in dieser Angelegenheit.

Im Sinne der hier lebenden Menschen gilt es entweder den Vertrag mit E-Plus zu kündigen, zumindest aber eine hinreichende Entschärfung der derzeitigen Situation im Einvernehmen mit dem Mobilfunkbetreiber herbeizuführen.

Die BI möchte hierbei das Presbyterium unterstützen. Das Presbyterium sollte auch keine Vereinbarungen mit E-Plus ohne Beteiligung der BI treffen.

 

Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz der Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten müssen folgende Forderungen, die auch mit dem Baubiologen, Herrn Mehlis aus Bonn, besprochen wurden und nach ihrer Priorität geordnet sind, erfüllt werden:

 

 

·       Die 2. Möglichkeit ist die Suche nach einem Alternativstandort, im Einvernehmen mit den Gemeinden, der BI und dem Betreiber, so weit wie möglich vom Wohngebiet entfernt. Ggf. zusammen mit anderem Anbieter (T-Mobil, Mannesmann etc. – grds. so wenig Anbieter wie möglich!).
Grund:
Sender außerhalb der Bebauung verursachen deutlich geringere Strahlenbelastungen als Sender in Wohngebieten. Dies gilt i.d.R. auch dann, wenn der weiter entfernt stehende Sender eine höhere Sendeleistung hat.
Technisch hängt dies damit zusammen, dass die Strahlenbelastung mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt.

o       Die Vorsorgewerte von 5,0 Microwatt/m2 im Wachbereich und 0,1 Microwatt/m2 im Schlafbereich müssen in jedem Haus des Ortes eingehalten werden.
So muss im Vorfeld eine Simulationsberechnung durchgeführt werden.
Die Konfiguration wird auf Kosten der Anbieter durchgeführt.
Hinweis:
Handyempfang ist noch möglich, wenn ein Frequenzkanal des Mobilfunksenders eine Leistungsflussdichte von 0,01 Microwatt/m2 am Standort des Handybenutzers hat.
Mobilfunkempfang und gleichzeitiger präventiver Gesundheitsschutz sind also möglich.

Grundsätzlich gilt: Je weiter desto besser!

1.000 m ?
Dieses immer wieder genannte Abstandsmaß ist zwar eine grobe Faustformel, garantiert aber nicht eine gewünschte minimale Strahlenbelastung.

o       Eine regelmäßige Kontrolle durch unabhängige Gutachter, wie im folgenden beschrieben, muss garantiert sein.

 

·       Sollten die o. g. Möglichkeiten absolut nicht realisierbar sein, so darf die Beibehaltung des Standortes, nur unter folgenden Bedingungen erfolgen
(3. Alternative):

o       Uneingeschränkte Informationspreisgabe durch E-Plus über die Sendeleistung der bestehenden Sendeanlage

o       Sofortige Durchführung von geeigneten Messungen durch eine neutrale, unabhängige Institution/Gutachter auf Kosten von E-Plus. Diese sollten von der BI im Einvernehmen mit E-Plus bestimmt werden.
Entscheidend bei der Messung sind nicht unbedingt die Abstände, sondern die Leistungsflussdichte im kritischsten Haus des Ortes.
Es muss eine Spektrumanalysemessung mittels Spektrumanalyser und kalibrierter Antennen erfolgen.
Breitbandmessgeräte sind hierzu nicht geeignet.
Die Messpunkte in unseren Dörfern sollten einvernehmlich zwischen Netzbetreiber, Gutachter, Gemeinden und BI festgelegt werden.
Der Sender muss während der Messung auf allen Kanälen mit voller Leistung betrieben werden!
Diese Messungen müssen regelmäßig, mindestens jährlich, wiederholt werden.

§         Antennen mit kleineren Gewinnfaktoren verwenden

o       Die Basisstation darf nicht "aufgerüstet“ werden, d. h. keine Anbringung weiterer Antennen oder Hochfahren der Sendeleistung, keine anderen Standards, wie z.B. digitales Fernsehen, Radio oder UMTS.

o       Keine Verträge mit anderen Betreibern, um sich den Sendemast zu teilen.

 

Das Presbyterium fordern wir zudem auf, spätestens nach Ablauf des 10-jährigen Vertrages diesen fristgerecht zu kündigen. Eine Verlängerung des Vertrages kann nur unter Gewährleistung der o. g. Bedingungen und unter Einräumung einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit erfolgen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

 

 

 

Vertreter:         Klaus Lorscheider                               Sieglinde Lorscheider

 

In Durchschrift:

Bürgermeister und Gemeinderäte von Züsch und Neuhütten

Verbandsbürgermeister und Verbandsgemeinderat in Hermeskeil