Vertreter: Klaus und Sieglinde Lorscheider Züsch, den 24.03.02
Schulstraße 15
54422 Züsch
Schreiben
der Firma E-Plus vom 20.03.02 an die BI und
Schreiben der Firma E-Plus
vom 21.03.02 an die Evangelische Kirchengemeinde z.Hd. Frau Pfarrerin Heike
Diederich
Sehr geehrte Damen und Herren des Presbyteriums,
Anlass dieses Schreibens sind 0. g. Schreiben
von E-Plus, welche wir am heutigen Tag erhielten.
Als Anlage war den Schreiben eine
"Werbe"-Broschüre von E-Plus "Mobilfunk: ein Teil unserer
Gesellschaft" beigefügt.
Wer zwischen den Zeilen dieses
Prospekts liest, stellt fest, dass sich hinter dem Mobilfunkbetreiber ein
Unternehmen verbirgt, das nur ein einziges Ziel hat: Geld zu verdienen, und das
um jeden Preis. Da kann und darf man nicht das eigene Produkt in Frage stellen.
Was kurz- oder langfristig mit
den Menschen in unserem Ort geschieht, ist der Firma E-Plus offensichtlich
gleichgültig.
Eine Passage aus der Broschüre möchte ich
hier nochmals aufgreifen.
Auf Seite 7 vergleicht E-Plus elektrosensible
Menschen mit solchen, die aufPollen allergisch reagieren. Man müsste dann auch
gegen Gräser und Bäume vorgehen.
Gottes Schöpfung mit von
Menschenhand geschaffenen Sendeanlagen zu vergleichen ist schon mehr als
zynisch.
Vielleicht ist auch die
anwachsende Technisierung und Umweltverschmutzung mit ein Grund dafür , dass es
immer mehr Allergiker unter uns gibt.
Eines wird jedenfalls klar: Kranke und
Schwache haben in dieser Gesellschaft nichts verloren. Kinder werden zwar als
potentielle Kundschaft in großem Maße angeworben. Die Schädlichkeit der
hochfrequenten Strahlung auf ihr noch wachsendes Gehirn wird hierbei verneint
und ignoriert.
Aber gerade die Kirchen haben doch eine Verpflichtung gegenüber den Schwachen unserer Gesellschaft.
Im Schreiben an das Presbyterium erkennt
E-Plus richtig, dass eine einseitige Messung durch die Firma selbst seitens der
BI nicht akzeptiert wird. Die Kosten für die Messungen durch ein unabhängiges
Institut wollen diese natürlich der BI zuschustern.
Dafür würde ihr Budget nicht
ausreichen. Das will die BI wohl glauben, denn durch die Milliardenzahlungen an
die Bundesregierung wird das Unternehmen kurz vor der Pleite stehen.
Es bleibt die Frage an
Presbyterium und E-Plus: Wer hat in Züsch eine "Veränderung"
herbeigeführt, ohne vorher die Bevölkerung überhaupt zu informieren?
Wenn man vom
Verursacherprinzip ausgeht, beantwortet sich die Frage von selbst. Bürgerinnen,
Bürger und auch die Gemeinde werden zur gegebenen Zeit jedenfalls Messungen
durchführen lassen, wobei zu klären ist. wer letztendlich bezahlt.
Die BI bestreitet nicht, dass von E-Plus die
gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden, was insbesondere auch die Grenzwerte
angeht.
Sie schreiben, dass der
deutsche Grenzwert bis zum Faktor 100 unterschritten wird- Dies bedeutet jedoch
immer noch eine Leistungsflussdichte von mindestens 95.000
Microwatt/Quadratmeter. Zur Erinnerung, die Grenzwerte in der Schweiz liegen
bei 40.000, in der Sowjetunion bei 20.000. Erste biologische (athermische)
Effekte wurden bereits bei 1,0 und Veränderungen der Hirnströme bei 1000
Mikrowatt/Quadratmeter festgestellt.
Zur Veranschaulichung haben wir nochmals eine
Grenzwerttabelle als Anlage beigefügt.
Wenn man dem Schreiben von E-Plus glauben
darf, sind auch sie grundsätzlich an Messungen interessiert. Dies ist wichtig,
denn auch ein unabhängiges Institut benötigt bei den Messungen die Mithilfe des
Betreibers (Frequenzkanäle auf volle Leistung stellen, etc.).
Wir bedanken uns auch sehr für die
freundliche Absicht von E-Plus, uns Material zur Bürgerinformation zur
Verfügung zu stellen, aber leider kommt dieses Vorhaben ca. I 1/2 Jahre zu
spät. Der Sender wurde aufgestellt und in Betrieb genommen ohne irgendwelche
"Vorwarnung".
Was E-Plus jedoch noch nicht weiß, wohl aber
das Presbyterium wissen sollte, sind folgende Fakten:
· 650 Bürgerinnen und Bürger in Züsch und
Neuhütten haben sich ganz klar gegen die Sender im und in unmittelbarer Nähe
zum Dorf ausgesprochen.
· Sowohl die Bürgermeister und Gemeinderäte
beider Gemeinden unterstützen die Forderungen der BI.
· Das zukünftige Bauland der Züscher Gemeinde
liegt ebenfalls in der Nähe des E-Plus- Senders. Der BI wurde bekannt, das
aufgrund des Senders bereits Bauwillige von Grundstücksreservierungen
zurückgetreten sind.
Die Gemeinde hat hier ca. 60 Grundstücke, die erheblich an Wert verlieren bzw.
gar nicht verkauft werden können! Dadurch entsteht der Gemeinde ein nicht
unerheblicher Schaden, wogegen sie allerdings auch gerichtlich vorgehen kann.
In anderen Gemeinden wurden bereits neutrale Gutachten von Haus- und/oder
Grundstückseigentum erstellt, in denen eine Wertminderung durch die Nähe zu
Mobilfunksendeanlagen i. H. v. 10 bis 25% des Gesamtwertes angesetzt wurde.
· Übrigens wird der Mannesmann-Sender nicht in
der katholischen Kirche installiert. Mannesmann ist vom Vertrag zurückgetreten.
Dies wurde der BI von der Verbandsgemeinde schriftlich mitgeteilt.
Von Regressforderungen seitens der Firma Mannesmann war nicht die Rede.
Bei Bedarf werde man im nächsten Jahr an die
Ortsgemeinde bzw. Verbands- gemeindeverwaltung herantreten, um im Einvernehmen
einen geeigneten Standort zu
finden.
Eine Beteiligung hieran wäre doch auch eine
Alternative fiir E-Plus.
Ein Argument stellt jedoch alle bisher
genannten in den Schatten.
Viele Menschen in Züsch, die in der näheren
Umgebung des Senders leben müssen, klagen seit einiger Zeit über konkrete
Beschwerden, die aufgrund eigener Feststellungen nur auf die Senderstrahlung
zurückzuführen sind.
Diese Menschen lassen sich auch nicht mit dem
Argument der "Einbildung" beschwichtigen, und dass sie nur etwas
sensibel auf elektromagnetische Felder reagieren.
Bislang hat die BI auf Bekanntgabe dieser
Fakten verzichtet, auch um hier keine Panik zu verursachen.
Sollte jedoch seitens des Presbyteriums und
E-Plus hier keine Abhilfe geschaffen werden, so scheuen sich diese Bürgerinnen
und Bürger nicht, auch öffentlich ihr Leid vorzutragen, denn sie werden nicht
mehr länger dulden, dass ihre Lebensqualität durch die Beeinflussung des
Senders erheblich reduziert ist.
Im Hinblick auf die noch völlig ungeklärten
Risiken gepulster Strahlung auf den Menschen darf insbesondere die Kirche nicht
zu einer Belastung durch diese Anlagen beitragen-
Dies darf auch nicht dadurch entkräftet
werden, dass die athermische Gefährdung noch nicht in Langzeitversuchen erforscht
wurde-
Schon erste Hinweise auf gesundheitlich
bedenkliche Beobachtungen nehmen Christen in die Pflicht, sofern sie Luthers
Erklärung zum 5. Gebot ernst nehmen!
"Wir sollen Gott fürchten und lieben,
dass wir unserem Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun. sondern
ihm helfen und beistehen in allen Nöten".
In diesem Sinne hoffen wir Ihrerseits auf
eine positive Entscheidung am 11.April 2002.
Mit freundlichen Grüßen
Vertreter: Klaus Lorscheider Sieglinde Lorscheider
Anlage:
1 Tabelle
Leistungsflussdichte (Intensität) von Mobilfunksendeanlagen
Leistungsflussdichte (Intensität) von
Mobilfunksendeanlagen
Watt/m2 |
Einheiten/Umrechnung |
0,001 |
1 mW/m2 (Miliwatt pro Quadratmeter) |
0,00001 |
1 nW/cm2 (Nanowatt pro Quadratmeter) |
0,000001 |
1 mW/m2 (Microwatt pro Quadratmeter) |
|
Grenzwerte und Vorsorgewerte |
Watt/m2 |
Microwatt/ m2 |
9,5 |
9.500.000 mW/m2 (E-Netz) - Deutsche Grenzwerte für gepulste Hochfrequenzstrahlung gem. 26. BImSchV |
4,7 |
4.700.000 mW/m2 (D-Netz) Deutsche Grenzwerte für gepulste Hochfrequenzstrahlung gem. 26. BImSchV |
0,04 |
40.000 mW/m2
(Schweizer Grenzwerte) |
0,02 |
20.000 mW/m2
(Grenzwerte in Sowjetunion) |
0,01 |
10.000 mW/m2
(ECOLOG-Institut) |
0,001 |
1.000 mW/m2
(Salzburger Resolution) |
0,000005 |
5,0 (max.
Belastung im Wachbereich – lt. Bundesver band für
Elektrosmog)
|
0,0000001 |
0,1 (max.
Belastung im Schlafbereich – lt.
Bundesver band für Elektrosmog)
|
0,0000001 |
0,1 mW/m2 (von Baubiologen empfohlen)
|
0,00000001 bis 0,000000005 |
0,01 bis mW/m2 (Handyempfang
noch problemlos möglich)
0,005 |