Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

Vertreter:      Klaus und Sieglinde Lorscheider                                Züsch, den 24.03.02

Schulstraße 15

54422 Züsch

 

 

 

 

Evangelisches Presbyterium Hermeskeil-Züsch

Vorsitzende: Frau Pfarrerin Heike Diederich

 

 

 

 

Betr.: Mobilfunksendeanlage der Firma E-Plus in Züsch

Schreiben der Firma E-Plus vom 20.03.02 an die BI und

Schreiben der Firma E-Plus vom 21.03.02 an die Evangelische Kirchengemeinde z.Hd. Frau Pfarrerin Heike Diederich

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Presbyteriums,

 

Anlass dieses Schreibens sind 0. g. Schreiben von E-Plus, welche wir am heutigen Tag erhielten.

 

Als Anlage war den Schreiben eine "Werbe"-Broschüre von E-Plus "Mobilfunk: ein Teil unserer Gesellschaft" beigefügt.

Wer zwischen den Zeilen dieses Prospekts liest, stellt fest, dass sich hinter dem Mobilfunkbetreiber ein Unternehmen verbirgt, das nur ein einziges Ziel hat: Geld zu verdienen, und das um jeden Preis. Da kann und darf man nicht das eigene Produkt in Frage stellen.

Was kurz- oder langfristig mit den Menschen in unserem Ort geschieht, ist der Firma E-Plus offensichtlich gleichgültig.

 

Eine Passage aus der Broschüre möchte ich hier nochmals aufgreifen.

Auf Seite 7 vergleicht E-Plus elektrosensible Menschen mit solchen, die aufPollen allergisch reagieren. Man müsste dann auch gegen Gräser und Bäume vorgehen.

Gottes Schöpfung mit von Menschenhand geschaffenen Sendeanlagen zu vergleichen ist schon mehr als zynisch.

Vielleicht ist auch die anwachsende Technisierung und Umweltverschmutzung mit ein Grund dafür , dass es immer mehr Allergiker unter uns gibt.

 

Eines wird jedenfalls klar: Kranke und Schwache haben in dieser Gesellschaft nichts verloren. Kinder werden zwar als potentielle Kundschaft in großem Maße angeworben. Die Schädlichkeit der hochfrequenten Strahlung auf ihr noch wachsendes Gehirn wird hierbei verneint und ignoriert.

Aber gerade die Kirchen haben doch eine Verpflichtung gegenüber den Schwachen unserer Gesellschaft.

 

 

Im Schreiben an das Presbyterium erkennt E-Plus richtig, dass eine einseitige Messung durch die Firma selbst seitens der BI nicht akzeptiert wird. Die Kosten für die Messungen durch ein unabhängiges Institut wollen diese natürlich der BI zuschustern.

Dafür würde ihr Budget nicht ausreichen. Das will die BI wohl glauben, denn durch die Milliardenzahlungen an die Bundesregierung wird das Unternehmen kurz vor der Pleite stehen.

Es bleibt die Frage an Presbyterium und E-Plus: Wer hat in Züsch eine "Veränderung" herbeigeführt, ohne vorher die Bevölkerung überhaupt zu informieren?

Wenn man vom Verursacherprinzip ausgeht, beantwortet sich die Frage von selbst. Bürgerinnen, Bürger und auch die Gemeinde werden zur gegebenen Zeit jedenfalls Messungen durchführen lassen, wobei zu klären ist. wer letztendlich bezahlt.

 

Die BI bestreitet nicht, dass von E-Plus die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden, was insbesondere auch die Grenzwerte angeht.

Sie schreiben, dass der deutsche Grenzwert bis zum Faktor 100 unterschritten wird- Dies bedeutet jedoch immer noch eine Leistungsflussdichte von mindestens 95.000 Microwatt/Quadratmeter. Zur Erinnerung, die Grenzwerte in der Schweiz liegen bei 40.000, in der Sowjetunion bei 20.000. Erste biologische (athermische) Effekte wurden bereits bei 1,0 und Veränderungen der Hirnströme bei 1000 Mikrowatt/Quadratmeter festgestellt.

Zur Veranschaulichung haben wir nochmals eine Grenzwerttabelle als Anlage beigefügt.

 

Wenn man dem Schreiben von E-Plus glauben darf, sind auch sie grundsätzlich an Messungen interessiert. Dies ist wichtig, denn auch ein unabhängiges Institut benötigt bei den Messungen die Mithilfe des Betreibers (Frequenzkanäle auf volle Leistung stellen, etc.).

 

Wir bedanken uns auch sehr für die freundliche Absicht von E-Plus, uns Material zur Bürgerinformation zur Verfügung zu stellen, aber leider kommt dieses Vorhaben ca. I 1/2 Jahre zu spät. Der Sender wurde aufgestellt und in Betrieb genommen ohne irgendwelche "Vorwarnung".

 

 

Was E-Plus jedoch noch nicht weiß, wohl aber das Presbyterium wissen sollte, sind folgende Fakten:

 

 

·     650 Bürgerinnen und Bürger in Züsch und Neuhütten haben sich ganz klar gegen die Sender im und in unmittelbarer Nähe zum Dorf ausgesprochen.

·     Sowohl die Bürgermeister und Gemeinderäte beider Gemeinden unterstützen die Forderungen der BI.

·     Das zukünftige Bauland der Züscher Gemeinde liegt ebenfalls in der Nähe des E-Plus- Senders. Der BI wurde bekannt, das aufgrund des Senders bereits Bauwillige von Grundstücksreservierungen zurückgetreten sind.
Die Gemeinde hat hier ca. 60 Grundstücke, die erheblich an Wert verlieren bzw. gar nicht verkauft werden können! Dadurch entsteht der Gemeinde ein nicht unerheblicher Schaden, wogegen sie allerdings auch gerichtlich vorgehen kann.
In anderen Gemeinden wurden bereits neutrale Gutachten von Haus- und/oder Grundstückseigentum erstellt, in denen eine Wertminderung durch die Nähe zu Mobilfunksendeanlagen i. H. v. 10 bis 25% des Gesamtwertes angesetzt wurde.

·     Übrigens wird der Mannesmann-Sender nicht in der katholischen Kirche installiert. Mannesmann ist vom Vertrag zurückgetreten.
Dies wurde der BI von der Verbandsgemeinde schriftlich mitgeteilt.
Von Regressforderungen seitens der Firma Mannesmann war nicht die Rede.

Bei Bedarf werde man im nächsten Jahr an die Ortsgemeinde bzw. Verbands- gemeindeverwaltung herantreten, um im Einvernehmen einen geeigneten Standort zu

finden.

Eine Beteiligung hieran wäre doch auch eine Alternative fiir E-Plus.

 

 

 

Ein Argument stellt jedoch alle bisher genannten in den Schatten.

 

Viele Menschen in Züsch, die in der näheren Umgebung des Senders leben müssen, klagen seit einiger Zeit über konkrete Beschwerden, die aufgrund eigener Feststellungen nur auf die Senderstrahlung zurückzuführen sind.

Diese Menschen lassen sich auch nicht mit dem Argument der "Einbildung" beschwichtigen, und dass sie nur etwas sensibel auf elektromagnetische Felder reagieren.

Bislang hat die BI auf Bekanntgabe dieser Fakten verzichtet, auch um hier keine Panik zu verursachen.

Sollte jedoch seitens des Presbyteriums und E-Plus hier keine Abhilfe geschaffen werden, so scheuen sich diese Bürgerinnen und Bürger nicht, auch öffentlich ihr Leid vorzutragen, denn sie werden nicht mehr länger dulden, dass ihre Lebensqualität durch die Beeinflussung des Senders erheblich reduziert ist.

 

Im Hinblick auf die noch völlig ungeklärten Risiken gepulster Strahlung auf den Menschen darf insbesondere die Kirche nicht zu einer Belastung durch diese Anlagen beitragen-

Dies darf auch nicht dadurch entkräftet werden, dass die athermische Gefährdung noch nicht in Langzeitversuchen erforscht wurde-

Schon erste Hinweise auf gesundheitlich bedenkliche Beobachtungen nehmen Christen in die Pflicht, sofern sie Luthers Erklärung zum 5. Gebot ernst nehmen!

"Wir sollen Gott fürchten und lieben, dass wir unserem Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun. sondern ihm helfen und beistehen in allen Nöten".

 

In diesem Sinne hoffen wir Ihrerseits auf eine positive Entscheidung am 11.April 2002.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

 

 

 

Vertreter:      Klaus Lorscheider                      Sieglinde Lorscheider

 

 

 

 

Anlage:

1 Tabelle Leistungsflussdichte (Intensität) von Mobilfunksendeanlagen

 

 

 

 

 

 

Leistungsflussdichte (Intensität) von Mobilfunksendeanlagen

Watt/m2

Einheiten/Umrechnung

0,001

1 mW/m2 (Miliwatt pro Quadratmeter)

0,00001

1 nW/cm2 (Nanowatt pro Quadratmeter)

0,000001

1 mW/m2 (Microwatt pro Quadratmeter)

 

Grenzwerte und Vorsorgewerte

Watt/m2

Microwatt/ m2

9,5

9.500.000      mW/m2 (E-Netz) - Deutsche Grenzwerte für gepulste                   Hochfrequenzstrahlung gem. 26. BImSchV

4,7

4.700.000      mW/m2 (D-Netz) Deutsche Grenzwerte für gepulste                   Hochfrequenzstrahlung gem. 26. BImSchV

0,04

40.000         mW/m2 (Schweizer Grenzwerte)

0,02

20.000         mW/m2 (Grenzwerte in Sowjetunion)

0,01

10.000         mW/m2 (ECOLOG-Institut)
                  (max. Belastung in der Nähe empfindlicher Nutzungen, wie
                  Wohngebieten, Schulen, Kindergärten,          Krankenhäuser u.               anderen Orten an denen sich Menschen      regelmäßig länger               als 4 h aufhalten)

0,001

1.000           mW/m2 (Salzburger Resolution)
                  (Medizinphysiker Dr. Klitzing, Universität Lübeck                          stellte Veränderungen der Hirnströme fest)

0,000005

5,0              (max. Belastung im Wachbereich lt. Bundesver­                    band für Elektrosmog)

0,0000001

0,1              (max. Belastung im Schlafbereich – lt. Bundesver­                   band für Elektrosmog)

0,0000001

0,1              mW/m2 (von Baubiologen empfohlen)
                  (erste Biologische Effekte werden festgestellt)

0,00000001 bis

0,000000005

0,01 bis        mW/m2 (Handyempfang noch problemlos möglich)

0,005