Vertreter: Klaus und Sieglinde Lorscheider Züsch, den 21.02.03
Schulstraße 15
54422 Züsch
Im Internet: www.bi-zuesch-neuhuetten.de.vu
Sehr geehrte Damen und Herren des Presbyteriums,
sehr geehrter Herr Pfarrer Sorg,
die Reaktion von E-Plus auf unseren Kompromissvorschlag wurde von der Bürgerinitiative in dieser Art erwartet.
Es ist sehr bedauerlich, dass E-Plus weiterhin einen Kurs der Härte fährt und nicht auf den fairen Kompromiss eingeht, der beiden Seiten nützen würde.
Die BI wird jedenfalls weiterhin ihren Weg verfolgen und die Reduzierung der Strahlenbelastung auf die baubiologischen Vorsorgewerte i. H. v. von maximal 0,1 µW/m² im Schlaf- und 5 µW/m² im Wachbereich fordern.
Denn niemand kann voraussagen, auch nicht die Betreiberfirma E-Plus, wie ein menschlicher Organismus bei Dauerbelastung mit höherer Strahlung reagiert.
Die Argumentation von E-Plus in ihrem Schreiben ist sehr oberflächlich und kann von anerkannten Wissenschaftlern in allen Details widerlegt werden.
Entgegen der Behauptung von E-Plus, dass eine Mobilfunkversorgung bei den o. g. Vorsorgewerten nicht mehr funktionieren würde, allenfalls unter Laborbedingungen, ist nicht richtig.
Es gibt Beispiele in der Realität, in denen die baubiologischen Forderungen mit Handyempfang vereinbar sind.
In Bodenmais, Urlaubsort im Bayerischen Wald, 3427 Einwohner, dazu ein
Vielfaches an Touristen. Der Mobilfunksender befindet sich etwas außerhalb des
Orts, auf einem erhöhten Punkt. Die Strahlenbelastung ist im Ort und in der
Umgebung überall wohltuend niedrig.
Die baubiologischen Richtwerte werden eingehalten bzw. sogar an einigen
Stellen noch deutlich unterschritten. Hier kann man strahlungsarm wohnen,
leben, arbeiten. Handynutzer mit freiwillig eingegangenem Risiko haben guten
Empfang.
Fest steht, dass bei jetziger Strahlenbelastung auch im tiefsten Keller in Züsch oder Neuhütten voller Handyempfang (4 Empfangsbalken) besteht.
Es dürfte somit für den Mobilfunkbetreiber ein leichtes sein, die Strahlung auf die Vorsorgewerte zu reduzieren. Allein durch die Änderung der Antennenstellung (Downtilt) wäre dies schon möglich. Es sind auch keine Funkzellen anderer Sender in der Nähe, die ein solches Vorhaben stören würden.
Im übrigen ist ein Handyempfang schon ab 0,005 µW/m² möglich, also noch sehr weit unterhalb der von uns geforderten Werte. Vielleicht nicht mehr im tiefsten Keller (hier hat man einen Festanschluss!), dafür ist aber an allen anderen Orten, insbesondere im Freien, ein Telefonieren ohne Abbrüche und Funklöcher möglich.
Die Nützlichkeit eines Handys, insbesondere in Notfällen, steht auch
für die Bürgerinitiative außer Frage.
Aber was versteht E-Plus unter dem hierfür nötigen "flächendeckenden Handyempfang"?
Im Bereich Züsch/Neuhütten doch wohl nur die unmittelbare Ortsnähe.
In den rings umgebenden Waldzonen sowie am nahegelegenen Stausee ist definitiv nur geringer bis gar kein Empfang möglich.
Die von E-Plus erwähnten "Funklöcher" existieren somit tatsächlich.
Im Klartext: dort, wo man eigentlich den Handyempfang in Notfällen wirklich benötigen würde, z.B. bei Spaziergängen im Wald oder am See, sowie bei Fahrten auf unseren Landstraßen, ist die Netzsuche vergeblich.
Dies ist E-Plus auch nicht so wichtig, denn hier ist wohl auch kein Geld zu verdienen.
Das fadenscheinige Argument, dass man mit einem Handy insbesondere im Notfall telefonieren könne, gilt somit nur für die Ortslage. Doch hier kann auch jederzeit über das herkömmliche Festnetz ein Notruf erfolgen.
Die Antennen des E-Plus-Senders sind lediglich genau in die Orte Züsch und Neuhütten gerichtet. In Richtung Stausee hat E-Plus bewusst keine Antenne angebracht. Dies wäre eben eine zusätzliche Investition, die dem Unternehmen finanziell nicht viel bringt.
Die ein oder zwei Telefonate, die dort etwaige Spaziergänger in Not senden würden, bringen eben nicht den Umsatz wie bspw. die SMS unserer Kinder in den Orten.
Deshalb grenzt es schon fast an Ironie, wenn sich E-Plus gerade hier auf den Notfallgedanken beruft. Fakt ist, dass es hierauf E-Plus jedenfalls nicht ankommt.
Für einen Konzern wie E-Plus, vertreten durch seine Referentin für Mobilfunk und Gesundheit, Gudrun Hees, steht nicht die Sorge der Menschen an erster Stelle, sondern einzig und allein das "Geld verdienen". Dafür ist man sich auch nicht zu schade, Bedenken herunterzuspielen und mögliche Gesundheitsgefahren zu verneinen.
Frau Hees wird auch nicht die Verantwortung übernehmen, wenn in ein paar Jahren doch schwerwiegendere Schäden bei Menschen auftreten.
Würde E-Plus, so wie von der BI im Kompromissvorschlag gefordert, den Downtilt der Antennen (Neigungswinkel) entsprechend ändern, so wäre sowohl in den Orten, als auch weit ins Land ein ausreichender Empfang möglich.
Dies wäre für E-Plus mit einem geringen technischen Aufwand zu realisieren, wodurch die Strahlenbelastung in unseren Wohnorten um ein Vielfaches reduziert wäre.
Entgegen den Aussagen von E-Plus ist dies in Theorie und Praxis absolut durchführbar.
Wie Ihnen sicher bekannt
sein wird, verbietet lt. Artikel im Trierischen Volksfreund vom 19.02.03 das
Bistum Trier von nun an den Einbau von Mobilfunksendern in katholischen Kirchen
und zwar aus "Verantwortung für den Menschen, die Schöpfung Gottes".
Folgen Sie bitte diesem Beispiel i. S. d. betroffenen Züscher und Neuhüttener Bürger/-innen und insbesondere unserer Kinder, und lassen Sie sich nicht von einem rein profitorientierten Unternehmen in Ihrer Entscheidung beeinflussen.
Selbstverständlich schließt E-Plus "jede Gefährdung aus" und beruft sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. Das Ziel dieses Wirtschaftsunternehmens beschränkt sich ausschließlich auf Gewinnmaximierung.
Grundsätzlich ist dagegen
nichts einzuwenden, aber die dabei notwendige Strahlenbelastung der hier
lebenden Menschen sollte so gering wie möglich sein.
Mit dem Einhalten der durchaus realisierbaren Vorsorgewerte würde das Unternehmen auch der Gesundheit der Menschen Rechnung tragen.
Die Bürgerinitiative bittet nun das Presbyterium seiner Zusage nachzukommen und gemäß seines Beschlusses vom 11.10.02 sowie der klaren Aussage in seinem Schreiben vom 29.10.02 an E-Plus, die fristgerechte Vertragskündigung gegenüber dem Betreiber E-Plus in einem neuerlichen Schreiben unwiderrufbar zu formulieren.
Zudem ist E-Plus nochmals darauf hinzuweisen, dass keine weiteren Antennen installiert, Kanäle geschaltet oder sonstige Verstärkung der Senderleistung durchgeführt werden dürfen.
Nur so kann durch sachgerechte Abschirmung der umliegenden Häuser erreicht werden, dass hier die Strahlenbelastung für die Vertragslaufzeit auf ein erträgliches Maß reduziert wird.
Sollte eine weitere Aufrüstung des Senders erfolgen, wäre die teure Abschirmung sinnlos.
So ist E-Plus spätestens bei Vertragsablauf gezwungen, zu agieren und wird dann vermutlich die Kosten abwägen, ob es günstiger ist, den Sender zu entfernen oder auf unsere Forderungen einzugehen.
Aufgrund der Unnachgiebigkeit von E-Plus wäre angesichts der Gesundheitsvorsorge der Bürgerinnen/er auch durchaus eine fristlose Kündigung angemessen.
Die Regressbefürchtungen des Presbyteriums durch E-Plus und die möglichen Gesundheitsgefahren bei den Menschen müssten hier gegeneinander abgewogen werden.
Sich allein auf den Standpunkt zu beziehen, dass rein
"rechtlich" keine Gesundheitsgefahren bestehen (gesetzliche
Grenzwerte sind doch um ein vielfaches unterschritten!) reicht garantiert nicht
aus, denn es gibt viele Hinweise und Studien namhafter Wissenschaftler (Prof.
von Klitzing, etc.), die belegen, dass auch schon bei Werten ab unter 10 µW/m² gesundheitliche Beeinträchtigungen,
insbesondere durch dauerhafte Belastung, auftreten.
Die Bürgerinitiative
hat am 15.02.03 eine neuerliche Messung durch ein unabhängiges
Institut durchführen lassen. Hier wurden im Wohn- und Schlafbereich des
Wohnhauses Schulstraße 15 Werte gemessen, die die Zahlen des Ihnen vorliegenden
Messprotokolls um das drei- bis achtfache übersteigen. Das Landesamt für
Umweltschutz hat offensichtlich nur eine von zwei vorhandenen Frequenzen
gemessen. Bei der Messung vom 15.02. wurde auch festgestellt, dass das Haus
Schulstr. 15 nicht in der Hauptstrahlrichtung des Senders liegt. Das Landesamt
für Umweltschutz hat im Bereich Schulstraße, Atzelgarten, Saarstraße gemessen,
im Gutachten ist jedoch nur ein Durchschnittswert für die gemessenen Bereiche
ermittelt.
So sind Häuser, die genau in der Hauptstrahlrichtung des Senders liegen, mit
einer viel höheren Strahlenbelastung konfrontiert.
Sobald dieses
Gutachten in schriftlicher Form vorliegt, wird es Ihnen übergeben sowie
veröffentlicht.
Man muss sich auch
im Klaren darüber sein, wer im Falle des Eintretens von Gesundheitsschäden
jetzt oder nach Jahren haftet. So wäre es denkbar, dass neben dem Betreiber
auch der Besitzer des Standortes zur Verantwortung gezogen wird. Auch dies
könnte ein Beweggrund für die katholische Kirche gewesen sein.
Der Bürgerinitiative
sowie auch der Verbandsgemeinde und den Gemeinden sind vom rechtlichen
Standpunkt her leider die Hände gebunden, denn die gesetzlichen Grenzwerte sind
eingehalten.
Doch auch in
Anbetracht von Gesetzmäßigkeit und Gewinnstreben darf selbst ein
Mobilfunkbetreiber nicht die moralischen Gesichtspunkte und die Sorgen und Nöte
der Menschen außer acht lassen.
In
diesem Sinne bitten wir das Presbyterium im o. g. Umfang seiner Verantwortung
gegenüber den Menschen von Züsch und Neuhütten nachzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Vertreter:
Klaus Lorscheider Sieglinde Lorscheider
Siegfried Arend Bärbel Haag Stefan Butterbach
In Durchschrift an:
- die Gemeindevertretungen Züsch und Neuhütten
- Verbandsbürgermeister und Verbandsgemeinderat Hermeskeil
Abschließend noch ein Hinweis:
Ein hochbrisantes Buch erscheint
noch in diesem Monat vom Kunstmann-Verlag:
"Mobilfunk – Ein Freilandversuch am Menschen" von den
renommierten Journalisten Franz Kotteder und Thomas Grasberger. Es legt
insbesondere auch die Verflechtungen von Politik und Mobilfunkindustrie offen.
Das Buch ist hochaktuell und findet bereits vor Erscheinen rasenden Absatz im
Vorverkauf.