Vertreter: Klaus und Sieglinde Lorscheider Züsch, den 16.01.02
Schulstraße 15
54422 Züsch
Sehr geehrte Herren des Verwaltungsrates,
seitens der BI fordern wir Sie auf, uns umgehend und unmissverständlich mitzuteilen, wie das Gremium in der Angelegenheit entschieden hat und ob weiterhin beabsichtigt wird, den D2-Sender im Kirchturm zu installieren.
Bestärkt durch viele neuerliche Informationen und nicht zuletzt durch die sehr anschauliche Darstellung des Baubiologen, Herrn Mehlis aus Bonn, in der Informationsveranstaltung vom 04.01.02, fordert die Bürgerinitiative den Verwaltungsrat nochmals auf, im Sinne der in unmittelbarer Nahe zur Kirche lebenden Menschen, den bestehenden Vertrag mit Mannesmann/Vodafone zu kündigen. Eine Beibehaltung des Standortes ist unmöglich, da sich die katholische Kirche zentral im Wohnbereich befindet und, auch unter Einhaltung u. g. Forderungen, die Menschen im direkten Umfeld immer, insbesondere durch die sog. Nebenkeulen, gefährdet sind. An den sog. "Sendeschatten“ glauben selbst die Betreiber nicht mehr.
Ihre Bedenken hinsichtlich Regressforderungen haben wir bereits im Schreiben
vom 10.01.02 aufgegriffen. Übrigens musste die katholische Kirche in
Langenlohnsheim, obwohl der Sender bereits installiert war (Anfang 1999), bis
dato keinerlei Zahlungen leisten. Es wurde auch keine Klage seitens des
Betreibers (Viag Intercom) eingereicht.
Sollte es der katholischen Kirche möglich sein, so wie von Herrn Hülpes in der Infoveranstaltung u. a. empfohlen wurde, dem Betreiber ein anderes Grundstück zur Errichtung eines Sendemastes zur Verfügung zu stellen, so kann dies, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz der Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, nur unter Einhaltung nachfolgender Bedingungen, die auch mit Herrn Mehlis besprochen wurden, erfolgen.
Die Suche nach einem
Alternativstandort muss im Einvernehmen mit den Gemeinden, der BI und dem
Betreiber, so weit wie möglich vom Wohngebiet entfernt, erfolgen. Ggf. zusammen
mit anderem Anbieter (T-Mobil, E-Plus etc. – grds. so wenig Anbieter wie möglich!).
Grund:
Sender außerhalb der Bebauung
verursachen deutlich geringere Strahlenbelastungen als Sender in Wohngebieten.
Dies gilt i.d.R. auch dann, wenn der weiter entfernt stehende Sender eine
höhere Sendeleistung hat.
Technisch hängt dies damit zusammen, dass die Strahlenbelastung mit dem Quadrat
der Entfernung abnimmt.
o
Die Vorsorgewerte von 5,0 Microwatt/m2 im
Wachbereich und 0,1 Microwatt/m2 im Schlafbereich müssen in jedem
Haus des Ortes eingehalten werden.
So muss im Vorfeld eine Simulationsberechnung durchgeführt werden.
Die Konfiguration wird auf Kosten der Anbieter durchgeführt.
Hinweis:
Handyempfang ist noch möglich, wenn ein Frequenzkanal des Mobilfunksenders eine
Leistungsflussdichte von 0,01 Microwatt/m2 am Standort des
Handybenutzers hat.
Mobilfunkempfang und gleichzeitiger präventiver Gesundheitsschutz sind also
möglich.
o Ein zuverlässiges Abstandsmaß kann nicht ohne weiteres genannt werden. So hängt die Leistungsflussdichte u.a. ab von:
§ Senderleistung
§ Anzahl der Senderkanäle
§ Antennenausrichtung
§ Antennengewinnfaktor
§ Abstand zum Sender
§ Höhenunterschied zwischen Sender und Messort (Wohnung)
§
Topografie des
Geländes, Bewuchs, etc.
§ Abstrahlungskenngröße wie horizontaler und vertikaler Öffnungswinkel
§ Reflektion
§ Bebauung und Witterungsbedingungen
Grundsätzlich gilt: Je weiter desto besser!
1.000 m ?
Dieses immer wieder genannte
Abstandsmaß ist zwar eine grobe Faustformel, garantiert aber nicht eine
gewünschte minimale Strahlenbelastung.
o
Nach Errichtung der Anlage muss eine regelmäßige
Kontrolle durch unabhängige Gutachter garantiert sein. Dies bedeutet die
Durchführung von geeigneten Messungen durch eine neutrale, unabhängige
Institution/Gutachter auf Kosten des Betreibers. Diese sollten von der BI im
Einvernehmen mit dem Betreiber bestimmt werden.
Entscheidend bei der Messung sind nicht unbedingt die Abstände, sondern die
Leistungsflussdichte im kritischsten Haus des Ortes.
Es muss eine Spektrumanalysemessung mittels Spektrumanalyser und kalibrierter
Antennen erfolgen.
Breitbandmessgeräte sind hierzu nicht geeignet.
Die Messpunkte in unseren Dörfern sollten einvernehmlich zwischen
Netzbetreiber, Gutachter, Gemeinden und BI festgelegt werden.
Der Sender muss während der Messung auf allen Kanälen mit voller Leistung
betrieben werden!
Diese Messungen müssen regelmäßig, mindestens jährlich, wiederholt werden.
o Die
Einhaltung der o. g. Vorsorgewerte muss in jedem Haus des Ortes garantiert
sein.
Sind diese nicht eingehalten, so müssen Belastungsreduzierungen durch folgende
Änderungen am Sender erfolgen:
§ Senderleistung verkleinern – Reduzierung auf nötiges Mindestmaß
§ Antennenausrichtung (Downtilt) ändern - Hauptstrahlrichtung nicht mehr im schrägen Winkel zum Dorf, sondern nach oben weg
§ Reduzierung der Frequenzkanäle
§ Antennen mit kleineren Gewinnfaktoren verwenden
o Die Basisstation darf nicht "aufgerüstet“ werden, d. h. keine Anbringung weiterer Antennen oder Hochfahren der Sendeleistung, keine anderen Standards, wie z.B. digitales Fernsehen, Radio oder UMTS.
o
Keine Verträge mit anderen Betreibern, um sich den Sendemast
zu teilen.
(Anmerkung von Herrn Mehlis: Dieser Punkt
ist schwierig, da eine Zusammenschlusspflicht für die Betreiber besteht; kann
man aber trotzdem fordern...)
o Keine
weiteren Verträge mit Privatpersonen, um diesen durch Aufstellen von ergänzenden
Antennen zusätzliche Serviceleistungen durch E-Plus anzubieten.
(Anmerkung von Herrn Mehlis: Dies ist
besonders Aufgabe der Gemeinde und kann durch Änderungen im Baurecht bzw. die
Gemeindeordnung realisiert werden)
Sollte mit dem Betreiber ein Vertrag unter den o. g. Voraussetzungen zustande muss eine kurze Vertragslaufzeit (1 Jahr) mit entsprechender Kündigungsmöglichkeit festgesetzt werden.
Die BI stellt sich jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vertreter: Klaus Lorscheider Sieglinde Lorscheider
Bürgermeister und Gemeinderäte von Züsch und Neuhütten
Verbandsbürgermeister und Verbandsgemeinderat in Hermeskeil