Bürgerinitiative „Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

Vertreter:      Klaus und Sieglinde Lorscheider                                Züsch, den 16.01.02

Schulstraße 15

54422 Züsch

 

 

 

 

Verwaltungsrat der Katholischen Kirche Züsch

Vorsitzender: Herr Pastor Manfred Reck

 

 

 

Betr.: Mobilfunksendeanlage der Firma Mannesmann/Vodafone in Züsch

 

 

 

Sehr geehrte Herren des Verwaltungsrates,

 

seitens der BI fordern wir Sie auf, uns umgehend und unmissverständlich mitzuteilen, wie das Gremium in der Angelegenheit entschieden hat und ob weiterhin beabsichtigt wird, den D2-Sender im Kirchturm zu installieren.

 

Bestärkt durch viele neuerliche Informationen und nicht zuletzt durch die sehr anschauliche Darstellung des Baubiologen, Herrn Mehlis aus Bonn, in der Informationsveranstaltung vom 04.01.02, fordert die Bürgerinitiative den Verwaltungsrat nochmals auf, im Sinne der in unmittelbarer Nahe zur Kirche lebenden Menschen, den bestehenden Vertrag mit Mannesmann/Vodafone zu kündigen. Eine Beibehaltung des Standortes ist unmöglich, da sich die katholische Kirche zentral im Wohnbereich befindet und, auch unter Einhaltung u. g. Forderungen, die Menschen im direkten Umfeld immer, insbesondere durch die sog. Nebenkeulen, gefährdet sind. An den sog. "Sendeschatten“ glauben selbst die Betreiber nicht mehr.


Ihre Bedenken hinsichtlich Regressforderungen haben wir bereits im Schreiben vom 10.01.02 aufgegriffen. Übrigens musste die katholische Kirche in Langenlohnsheim, obwohl der Sender bereits installiert war (Anfang 1999), bis dato keinerlei Zahlungen leisten. Es wurde auch keine Klage seitens des Betreibers (Viag Intercom) eingereicht.

 

Sollte es der katholischen Kirche möglich sein, so wie von Herrn Hülpes in der Infoveranstaltung u. a. empfohlen wurde, dem Betreiber ein anderes Grundstück zur Errichtung eines Sendemastes zur Verfügung zu stellen, so kann dies, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz der Züscher und Neuhüttener Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, nur unter Einhaltung nachfolgender Bedingungen, die auch mit Herrn Mehlis besprochen wurden, erfolgen.

 

Die Suche nach einem Alternativstandort muss im Einvernehmen mit den Gemeinden, der BI und dem Betreiber, so weit wie möglich vom Wohngebiet entfernt, erfolgen. Ggf. zusammen mit anderem Anbieter (T-Mobil, E-Plus etc. – grds. so wenig Anbieter wie möglich!).
Grund:
Sender außerhalb der Bebauung verursachen deutlich geringere Strahlenbelastungen als Sender in Wohngebieten. Dies gilt i.d.R. auch dann, wenn der weiter entfernt stehende Sender eine höhere Sendeleistung hat.
Technisch hängt dies damit zusammen, dass die Strahlenbelastung mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt.

o      Die Vorsorgewerte von 5,0 Microwatt/m2 im Wachbereich und 0,1 Microwatt/m2 im Schlafbereich müssen in jedem Haus des Ortes eingehalten werden.
So muss im Vorfeld eine Simulationsberechnung durchgeführt werden.
Die Konfiguration wird auf Kosten der Anbieter durchgeführt.
Hinweis:
Handyempfang ist noch möglich, wenn ein Frequenzkanal des Mobilfunksenders eine Leistungsflussdichte von 0,01 Microwatt/m2 am Standort des Handybenutzers hat.
Mobilfunkempfang und gleichzeitiger präventiver Gesundheitsschutz sind also möglich.

o      Ein zuverlässiges Abstandsmaß kann nicht ohne weiteres genannt werden. So hängt die Leistungsflussdichte u.a. ab von:

§       Senderleistung

§       Anzahl der Senderkanäle

§       Antennenausrichtung

§       Antennengewinnfaktor

§       Abstand zum Sender

§       Höhenunterschied zwischen Sender und Messort (Wohnung)

§       Topografie des Geländes, Bewuchs, etc.

§       Abstrahlungskenngröße wie horizontaler und vertikaler Öffnungswinkel

§       Reflektion

§       Bebauung und Witterungsbedingungen

Grundsätzlich gilt: Je weiter desto besser!

1.000 m ?
Dieses immer wieder genannte Abstandsmaß ist zwar eine grobe Faustformel, garantiert aber nicht eine gewünschte minimale Strahlenbelastung.

o      Nach Errichtung der Anlage muss eine regelmäßige Kontrolle durch unabhängige Gutachter garantiert sein. Dies bedeutet die Durchführung von geeigneten Messungen durch eine neutrale, unabhängige Institution/Gutachter auf Kosten des Betreibers. Diese sollten von der BI im Einvernehmen mit dem Betreiber bestimmt werden.
Entscheidend bei der Messung sind nicht unbedingt die Abstände, sondern die Leistungsflussdichte im kritischsten Haus des Ortes.
Es muss eine Spektrumanalysemessung mittels Spektrumanalyser und kalibrierter Antennen erfolgen.
Breitbandmessgeräte sind hierzu nicht geeignet.
Die Messpunkte in unseren Dörfern sollten einvernehmlich zwischen Netzbetreiber, Gutachter, Gemeinden und BI festgelegt werden.
Der Sender muss während der Messung auf allen Kanälen mit voller Leistung betrieben werden!
Diese Messungen müssen regelmäßig, mindestens jährlich, wiederholt werden.

o      Die Einhaltung der o. g. Vorsorgewerte muss in jedem Haus des Ortes garantiert sein.
Sind diese nicht eingehalten, so müssen Belastungsreduzierungen durch folgende Änderungen am Sender erfolgen:

§       Senderleistung verkleinern – Reduzierung auf nötiges Mindestmaß

§       Antennenausrichtung (Downtilt) ändern -  Hauptstrahlrichtung nicht mehr im schrägen Winkel zum Dorf, sondern nach oben weg

§       Reduzierung der Frequenzkanäle

§       Antennen mit kleineren Gewinnfaktoren verwenden

o      Die Basisstation darf nicht "aufgerüstet“ werden, d. h. keine Anbringung weiterer Antennen oder Hochfahren der Sendeleistung, keine anderen Standards, wie z.B. digitales Fernsehen, Radio oder UMTS.

o      Keine Verträge mit anderen Betreibern, um sich den Sendemast zu teilen.
(Anmerkung von Herrn Mehlis: Dieser Punkt ist schwierig, da eine Zusammenschlusspflicht für die Betreiber besteht; kann man aber trotzdem fordern...)

o      Keine weiteren Verträge mit Privatpersonen, um diesen durch Aufstellen von ergänzenden Antennen zusätzliche Serviceleistungen durch E-Plus anzubieten.
(Anmerkung von Herrn Mehlis: Dies ist besonders Aufgabe der Gemeinde und kann durch Änderungen im Baurecht bzw. die Gemeindeordnung realisiert werden)

 

Sollte mit dem Betreiber ein Vertrag unter den o. g. Voraussetzungen zustande muss eine kurze Vertragslaufzeit (1 Jahr) mit entsprechender Kündigungsmöglichkeit festgesetzt werden.

 

Die BI stellt sich jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch – Neuhütten“

 

 

 

 

 

 

Vertreter:      Klaus Lorscheider                      Sieglinde Lorscheider

 

 

In Durchschrift:

Bürgermeister und Gemeinderäte von Züsch und Neuhütten

Verbandsbürgermeister und Verbandsgemeinderat in Hermeskeil